Geflügelpest bei Wildvögeln: Aufstallungspflicht im Risikogebiet in Leverkusen


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 15.11.2016 // Quelle: Stadtverwaltung

Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8, nicht nur bei einer Vielzahl von Wildvögeln, sondern auch in Nutztierbeständen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, hat das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium per Erlass die Stallpflicht für Hausgeflügelbestände angeordnet, die sich in Risikogebieten befinden.

In Leverkusen umfasst das Risikogebiet das Ufergebiet des Rheins (siehe beigefügte Karte) der Stadtteile Wiesdorf, Rheindorf, Bürrig und Hitdorf. Dort halten sich eine Vielzahl von Wasservögeln und durchziehende Wildvögel auf. Es handelt sich um eine erste Vorsichtsmaßnahme, je nach Weiterentwicklung der Lage ist eine Ausweitung der Aufstallungspflicht auf das gesamte Stadtgebiet nicht ausgeschlossen.

Nach amtlicher Kenntnis befinden sich im ausgewiesenen Risikogebiet drei Hobbyhaltungen, die von der Aufstallungspflicht derzeit betroffen sind. Unter „Aufstallung“ ist eine geschlossene Stallhaltung oder - wenn dies z.B. aus Tierschutzgründen nicht möglich ist - eine Haltung unter einem nach oben und seitlich geschlossenem Unterstand zu verstehen.

Für alle Geflügelhaltungen unabhängig von der Bestandsgröße sind u.a. folgende Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:

• Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten); Betreten der Geflügelhaltungen nur mit Schutzkleidung.

• Umfassende Reinigung und Desinfektion nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sowie der Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse).

• Geflügel nur an Stellen füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind; Geflügel nicht mit Oberflächenwasser tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben.

• Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.

Beim Auftreten von vermehrten Todesfällen in Geflügelhaltungen muss das Veterinäramt unverzüglich informiert werden.

Spaziergänger, die tote Wildvögel finden, sollten diese nicht anfassen, sondern sich umgehend an das Veterinäramt wenden (unter Tel. 0214 / 406 3901 oder per Mail: veterinaeramt@stadt.leverkusen.de) und den Fund dort melden.

Aktuell ist noch kein Fall von Vogelgrippe im Stadtgebiet Leverkusen aufgetreten.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 3.036

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen