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lesenDie Verwaltung wird vor Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung III zur befristeten Einführung eines zeitlich beschränkten Radfahrverbotes in der Fußgängerzone Schlebusch zunächst eine repräsentative Befragung zur Akzeptanz eines Radfahrverbotes nach den Sommerferien durchführen.
Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass
- der Verwaltung Beschwerden aus der Bevölkerung vorliegen,
- eine bereits in der Fußgängerzone Schlebusch durchgeführte, aber nicht repräsentative Befragung der Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch zu dem Ergebnis kommt, dass eine große Mehrheit der 1.486 Befragten (71,94 %) ein Radfahrverbot ablehnt und
- die Kosten in Höhe von ca. 10.000,-€ für eine Neubeschilderung und eventuelle Rücknahme der Neubeschilderung vermieden werden könnten.
Das Ergebnis der Befragung wird der Politik zur Kenntnis gegeben.
Je nach Ergebnis der Befragung wird die Verwaltung den Bezirksbeschluss zeitnah umsetzen oder aber der Bezirksvertretung eine neue Beschlussvorlage zur Entscheidung vorlegen.