Umwelttipp Januar 2015: 30jährige und ältere Heizkessel müssen ausgetauscht werden


Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 09.01.2015 // Quelle: Stadtverwaltung

Mithilfe der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sollen Uralt-Heizkessel aus dem Verkehr gezogen werden. Seit dem 1. Januar 2015 müssen alle Heizkessel, die vor 1985 installiert worden sind, raus aus dem Keller. Später eingebaute Heizungsanlagen müssen nach 30 Betriebsjahren jetzt sukzessive ausgetauscht werden. Experten taxieren die Lebensdauer von Heizkesseln ohnehin auf etwa 20 Jahre. Danach steigen bei den Anlagen, die längst dem Stand der Technik nicht entsprechen, das Ausfallrisiko und die Wartungs-und Reparaturanfälligkeit. Die Schornsteinfeger überprüfen das Alter der Anlagen und machen Meldung an die Bezirksregierung, wenn sie zu alte Kessel vorfinden.

Die EnEV 2014 sieht allerdings auch Ausnahmen vor: Niedertemperatur- bzw. Brennwertkessel, Kessel mit einer Nennleistung von unter 4 kW oder über 400 kW sowie solche, die der Warmwasserbereitung dienen, unterliegen der Austauschpflicht nicht.

Ein Kesseltausch kann durchaus wirtschaftlich sein (muß es aber nicht sein). Dies auch, wenn der alte, so genannte Standardkessel, noch keine 30 Jahre alt ist. Die mögliche staatliche Förderung, z.B. in Form von Zuschüssen oder Krediten der KfW-Bank spielt dabei eine Rolle. Es lohnt sich auch zu prüfen, ob und welche Anlagenbauer Austauschrabatte gewähren. Ein Kesselaustausch ist nicht zuletzt immer ein Grund über den Umstieg auf alternative Brennstoffe oder regenerative Energien nachzudenken.


Umwelttipps
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 2.222

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen