Novellierung des Landesmediengesetzes muss für den Bürgerfunk wieder frühere Sendezeiten bringen


Archivmeldung aus dem Jahr 2014
Veröffentlicht: 17.06.2014 // Quelle: Arbeitsgemeinschaft Bürgerfunk

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bürgerfunk e.V., Rüdiger Scholz, erwartet von der anstehenden Novellierung des Landesmediengesetzes (LMG) wieder bessere Sendezeiten für den Bürgerfunk. Er erklärt dazu:

„Mit der damaligen Novellierung des LMG im Jahr 2007 wurde die Sendezeit des Bürgerfunks auf 21 Uhr verschoben. Das ist ein Zeitraum, zu dem nur noch wenige Bürgerinnen und Bürger Radio hören. Die Beiträge des Bürgerfunks werden seither fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit gesendet.

In diesen Wochen wird das Landesmediengesetz erneut novelliert. Es besteht die Chance, den Bürgerfunk künftig wieder deutlich früher zu senden.

Die Leverkusener Bürgerfunker gehen davon aus, dass der Vorsitzende der Veranstaltergemeinschaft von Radio Leverkusen, Herrn Jannis Goudoulakis, die Belange des Bürgerfunks unterstützt. Er vertritt mit der Veranstaltergemeinschaft die gesellschaftlich relevanten Gruppen, also die Bürgerinnen und Bürger Leverkusens.

Nach der Novellierung 2007 haben aus Frust viele Bürgerfunker ihre Arbeit eingestellt. Das war auch ein Schlag gegen deren ehrenamtliches Engagement. Die frühere Sendezeit hat zu Beginn des Bürgerfunks den lokalen Sendern nicht geschadet. Sie würde es auch künftig nicht tun.

Die Leverkusener Bürgerfunker appellieren an die Landtagsabgeordneten, bei der anstehenden Novellierung eine bürgernahe Entscheidung zu treffen. Und diese kann nur heißen: Der Bürgerfunk darf künftig wieder früher senden.“


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Kultur
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