Am 30.04.2014 ist das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) in Kraft getreten, das am 10. April 2014 vom Landtag verabschiedet wurde. Das WAG NRW beinhaltet die neue Vorschrift, dass eine Wohnung nicht überbelegt sein darf. Jedem Bewohner müssen mindestens 9 m² Wohnfläche (Kinder bis 6 Jahren: 6 m²) zur Verfügung stehen.
Zudem schreibt das Gesetz vor, dass die Stadt Leverkusen auf Antrag des Mieters tätig wird, wenn dessen Wohnung Mängel (Schimmelbefall, Heizungsdefekt etc.) aufweist und der Vermieter keine Abhilfe schafft. Dies war bereits zuvor durch andere gesetzliche Vorschriften geregelt.
Das Antragsformular „Antrag auf Besichtigung meiner Mietwohnung“ ist beim Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht, Frau Dolle (0214- 406-6420), erhältlich.