Seit Freitag Mittag wurden insgesamt 7 Mofa- und Kleinkraftradfahrer überprüft.
Alle konnten keinen gültigen Versicherungsschutz für ihr Zweirad vorweisen, da die Versicherungskennzeichen "abgelaufen" waren.
Gegen die Fahrer und Halter wird eine Strafanzeige gefertigt.
Die Polizei weist noch einmal darauf hin, daß die Blauen Versicherungskennzeichen mit Ablauf des Monates Februar 2001 ihre Gültigkeit verloren haben.
Entgegen der landläufigen Meinung gibt es ab 01. März weder Übergangs- noch Schonfristen für säumige Zweiradfahrer.
Alle Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz werden mit Strafanzeige geahndet.