Lebensmittelüberwachung in Leverkusen 1997

2.916 Kontrollbesuche in insgesamt 1082 Betrieben-Mängel in insgesamt 241 Fällen

Archivmeldung aus dem Jahr 1998
Veröffentlicht: 17.03.1998 // Quelle: Stadtverwaltung

Insgesamt 2.916 Kontrollbesuche bei insgesamt 1082 Betrieben, davon etwa die Hälfte Gaststätten, haben die fünf städtischen Lebensmittelkontrolleure im vergangenen Jahr in Leverkusen durchgeführt. In insgesamt 241 Fällen wurden dabei Mängel festgestellt.

Aus einer Mitteilung des Rechts- und Ordnungsamtes, das bei den Kontrollen vom Chemischen Untersuchungsinstitut, dem Umwelt-, Veterinär- und Gesundheitsamt unterstützt wird, geht hervor, daß es sich bei den meisten festgestellten Mängeln um unzureichende Hygiene handelt.

Neben den lebensmittelrechtlichen Vorschriften wurden unter anderem auch die Einhaltung der Regelungen der Gewerbeordnung, des Gaststättengesetzes, des Eichgesetzes, des Handelsklassengesetzes, Vorschriften über den Ladenschluß, die Preisauszeichnung sowie die Angaben der Handelsklassen bis hin zum Jugendschutz überprüft. Die festgestellten Mängel hatten Verwarnungen mit Verwarnungsgeld bis zu 75,00 DM, Bußgeld- oder Strafanzeigen oder auch Sicherstellung bzw. Vernichtung von Lebensmitteln zur Folge. In einigen wenigen Fällen mußte der Betrieb vorübergehend, im Fall einer illegal betriebenen Entenbraterei dauerhaft geschlossen werden.

In letzterem Fall der Entenbraterei, wurde das Rechts- und Ordnungsamt durch Anwohnerbeschwerden auf den nicht angemeldeten Betrieb aufmerksam. Den Kontrolleuren bot sich in dem Betrieb, einer bereits seit längerem leerstehende Gaststätte, ein furchtbares Bild: Die Enten wurden in großer Zahl in einfachen Blechtonnen, in die ein Gasbrenner gestellt war, gebraten und danach zum Abtropfen an eine Stellage gehängt. Das Fett tropfte von den Enten ungehindert auf den Fußboden, auf dem sich schon eine ca. 10 cm hohe Schicht alten, ranzigen Fetts befand. Wegen des mangelhaften Dunstabzugs waren die Räume und Einrichtungsgegenstände allesamt mit einer schmierigen Fettschicht überzogen. Die abgebratenen Enten wurden nach dem Auskühlen im ehemaligen Gastraum zerlegt und verpackt. Sie sollten anschließend an die Veranstalter von "Frühlingsfesten" in anderen Städten geliefert werden. Aufgrund der unhygienischen Zustände wurden insgesamt 19 Säcke mit bereits abgebratenen Enten sichergestellt und der weitere Betrieb untersagt. Außerdem wurde gegen den Verantwortlichen ein Strafverfahren eingeleitet.

Auch die Probenahme von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen (bestimmte Güter des täglichen Bedarfs), Kosmetika und Tabakerzeugnissen gehört zu den Aufgaben der Lebensmittelkontrolleure. 1997 wurden in Leverkusen insgesamt 959 amtliche Proben entnommen, von denen 244 zur Untersuchung an das Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Krefeld weitergeleitet werden. Keinesfalls ist aber nur der erhobene Zeigefinger Aufgabe der Lebensmittelkontrolleure. Die Beratung der Gewerbetreibenden ist ebenfalls wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit. Das Inkrafttreten der Lebensmittelhygieneverordnung am 8. Februar 1998 hat zu großem Beratungsbedarf der Gewerbetreibenden geführt. Auch bei Neuerrichtung oder Umbau eines Betriebes, bei Einführung neuer Produkte oder in Fragen der richtigen Kennzeichnung stehen die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung den Gewerbetreibenden zur Verfügung.

Auch Verbraucher, denen beim Einkauf Mißstände auffallen, können sich unter Telefon 02 14/4 06-30 38 an die Lebensmittelüberwachung wenden. Hinweisen aus der Bevölkerung wird selbstverständlich nachgegangen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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