Rheinallee 2 - 14: Abriß der Häuser rechtlich nicht zu verhindern


Archivmeldung aus dem Jahr 1998
Veröffentlicht: 04.06.1998 // Quelle: Stadtverwaltung

Die im März diesen Jahres veröffentlichte Absicht der Bayer Wohnungen GmbH (Baywoge), die Gebäude Rheinallee 2 bis 14 leerzuziehen und anschließend abzureißen , ist rechtlich nicht zu verhindern. Dies hat die Stadtverwaltung am Dienstag, 2. Juni, den Ratsfraktionen in einem Schreiben mitgeteilt.

So kommen ein von der Baywoge beauftragter externer Jurist und das städtische Rechts- und Ordnungsamt übereinstimmend zu dem Ergebnis, daß das Zweckentfremdungsrecht auf die Häuser an der Rheinallee nicht anwendbar ist. Daher könne, so die Verwaltung, der Baywoge der Abbruch der Gebäude nicht versagt werden.

Hierzu wird auf höchstrichterliche Entscheidungen verwiesen, die, wie auch im Falle der Rheinallee, der vorhandenen Wohnbebauung lediglich Bestandschutz gewähren, aber nicht zulassen, dort neue Wohnungen zu errichten.

In derartigen Fällen ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts die Wohnraumzweckentfremdungsverordnung nicht anwendbar. Ansonsten verpflichtet sie den Eigentümer von Wohnungen, bei einem Abriß oder Leerstand von Gebäuden, neuen Wohnraum zu schaffen oder eine entsprechende Abstandszahlung zu leisten.

Die Bayer AG hat Oberbürgermeister Dr. Walter Mende gegenüber zugesichert, die restlichen Mieter der betroffenen Häuser sozialverträglich umzusiedeln. Mit einem großen Teil der Mietparteien seien bereits einvernehmliche Lösungen gefunden worden.

Im übrigen werden die jetzt noch in den "Rheinterassen" beheimateten Vereine eine neue dauerhafte Bleibe in einem neuen Gebäude finden, das von der Bayer AG gebaut wird. Als Standort ist das Gelände zwischen dem Pumpwerk und dem westlichen Ende der Bebauung an der unteren Hauptstraße vorgesehen.

In den vergangenen Wochen hatte die Verwaltung unter Beteiligung des Oberbürgermeisters mehrfach mit der Bayer AG verhandelt, um vorhandenen Wohnraum am Rhein zu erhalten. Oberbürgermeister Dr. Mende sieht angesichts der eindeutigen Rechtslage leider keinen Spielraum mehr, dies gegen den Willen der Bayer AG bzw. der Baywoge durchzusetzen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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