Mehr Rechtssicherheit für bi-nationale Ehen in der EU


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 11.09.2013 // Quelle: Axel Voss

Das Europäische Parlament hat den Neuregelungen zu vermögensrechtlichen Wirkungen nach Beendigung von Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Tod oder Trennung zugestimmt. Die ungeklärten Vermögensverhältnisse bei Paaren, die eine bi-nationale Partnerschaft eingehen, zählen zu den Problemen, mit denen Unionsbürger im Alltag nach wie vor konfrontiert sind.

"Durch Freizügigkeit und Mobilität ist es mehr als früher selbstverständlich geworden, dass Paare sich über die eigenen Landesgrenzen hinweg finden. Die neuen Verordnungen dienen dazu, klare güterrechtliche Regelungen für Ehen und eingetragene Partnerschaften mit internationalem Bezug zu schaffen. Sie erleichtern den Paaren nun auch, das für sie zuständige Gericht und das auf ihre Vermögensrechte anzuwendende Recht zu bestimmen. Was vorher eher dem Zufall oder auch der Schnelligkeit eines Partners überlassen war, wird nun klar geregelt", so der Berichterstatter der Fraktion der Europäischen Volkspartei Axel Voss.

Die beiden Verordnungen haben eine hohe praktische Relevanz, denn das Zusammenleben in der EU eröffnet nicht nur große Chancen auf dem Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft grundsätzlich, sondern stellt die Menschen auch vor neue Herausforderungen des alltäglichen Zusammenlebens. "Bi-nationale Ehen galten vor einigen Jahren noch als exotisch, heute sind sie aufgrund einer veränderten Lebensweise in einem Raum ohne Binnengrenzen nichts Außergewöhnliches mehr. Wichtig ist es daher, unsere Rechtsordnungen auf diese Gegebenheiten umzustellen", unterstreicht der CDU-Abgeordnete, der die Städte Köln, Bonn und Leverkusen sowie die Kreise Rhein-Sieg und Rhein-Erft im Europäischen Parlament vertritt.


Wie sieht der konkrete Beschluß aus?
Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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