Hilfen bei Mietangelegenheiten - Stadt und Mieterverein treffen Vereinbarung


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 29.08.2013 // Quelle: Stadtverwaltung

Um auch Leistungsempfängern die Möglichkeit zu eröffnen, im Falle von Mietproblemen, wie z.B. Nebenkostenabrechnungen, Mietmängeln oder Mieterhöhungen entsprechende Hilfe und Unterstützung beim Mieterverein Leverkusen e.V. einzuholen, haben die Stadt Leverkusen und der Mieterverein Leverkusen e.V. eine Vereinbarung getroffen.

Im Rahmen einer Pressekonferenz unterzeichneten Frank Stein, Dezernent für Bürger, Umwelt und Soziales, und André Juffern, Geschäftsführer des Mietervereins Leverkusen e.V., heute die Verträge. Vorausgegangen war dieser Übereinkunft ein längerer Abstimmungsprozess zwischen der Stadt Leverkusen, vertreten durch den Fachbereich Soziales, dem Jobcenter Leverkusen, dem Dezernat III und dem Mieterverein. „Unser Ziel ist es, den betroffenen Menschen bei Problemen zu helfen“, betonte Dezernent Frank Stein anlässlich der Unterzeichnung.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren hat der Vereinbarung bereits im Frühjahr zugestimmt. Die Vereinbarung sieht u.a. vor, dass die Stadt Leverkusen für den Zeitraum von zwei Jahren die Mitgliedsbeiträge in Form eines Pauschalbetrages übernimmt.

Der Gesetzgeber – das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales hatte Anfang des Jahres 2013 einen Leitfaden für den Abschluss von Vereinbarungen mit Mietvereinen erstellt. Mit der heute unterschriebenen Vereinbarung hat die Stadt Leverkusen den Schritt auf den Mieterverein zu getätigt und dem Kreis der Leistungsträger das gleiche Recht wie jedem Mieter ermöglicht.

Die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit hängt jedoch von der Begründetheit des Einzelfalles ab und unterliegt einer Prüfung beim Jobcenter Leverkusen oder dem Fachbereich Soziales. Die Vereinbarung umfasst grundsätzlich die Leistungsempfänger des Personenkreises SGB II und SGB XII sowie Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Deckung der Kosten erfolgt erfahrungsgemäß durch die Einsparungen, die durch eine korrekte Nebenkostenabrechnung oder entsprechende fachliche Prüfung von Mieterhöhungen erzielt werden. Nach einem gewissen Zeitraum der Nutzung wird im Rahmen eines Berichtswesen überprüft, ob sich die Vereinbarung bewährt hat.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 2.578

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen