Ab 1. September: „Elektronischer Aufenthaltstitel“ in Kreditkartenformat

EU-Verordnung gibt neues Verfahren für Ausländer aus Drittstaaten vor

Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 10.08.2011 // Quelle: Stadtverwaltung

Ab 1. September wird in Deutschland für Ausländer und Ausländerinnen aus Drittstaaten der „elektronische Aufenthaltstitel“ (eAT) eingeführt. Dazu sind alle EU-Mitgliedsstaaten durch EU-Verordnung verpflichtet. Mit „Aufenthaltstitel“ ist die Erlaubnis zum Aufenthalt gemeint, die in vier Fällen erteilt wird: Aufnahme von Aus- und Weiterbildung oder Studium, Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung und humanitäre Gründe.

Der herkömmliche Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform werden ab 1. September durch den elektronischen Ausländertitel in Kreditkartenformat abgelöst.

Genauso wie der neue Personalausweis weist auch der neue elektronische Aufenthaltstitel die Möglichkeit des elektronischen Identitätsnachweises und der qualifizierten elektronischen Signatur auf. Da auf dem Chip auch die Fingerabdrücke gespeichert werden, müssen künftig alle antragstellenden Personen ab dem 6. Lebensjahr persönlich nach vorheriger Einladung bei der Abteilung Integration und Zuwanderung im Bürgerbüro im Rathaus vorsprechen. Die erforderlichen Lichtbilder für den eAT müssen den biometrischen Vorgaben entsprechen.

Der elektronische Aufenthaltstitel ist für unbefristete Aufenthaltstitel maximal 10 Jahre gültig. Die Gültigkeit des eAT ist grundsätzlich an die Gültigkeit des Nationalpasses gebunden.

Längere Wartezeiten – Aufenthaltstitel kommt von Bundesdruckerei in Berlin
Der Aufenthaltstitel wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an das Bürgerbüro der Stadt Leverkusen versandt. Dadurch verlängern sich die Bearbeitungszeiten erheblich, voraussichtlich um vier bis sechs Wochen, bis die Antragsteller ihren Aufenthaltstitel im Bürgerbüro abholen können.

Da der Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei aus Berlin kommt, ist es auch nicht mehr wie bisher möglich, den Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache in der Abteilung Integration und Zuwanderung auszustellen. Es können allerdings entsprechende Nachweise ausgestellt werden, um bei bereits ungültigen alten Aufenthaltstiteln den weiteren erlaubten Aufenthalt zu bescheinigen.

Die Betroffenen, deren Aufenthaltstitel zukünftig durch Ablauf des Titels oder durch Neuausstellung eines Nationalpasses ungültig werden, werden per Post durch das Bürgerbüro benachrichtigt. Es ist nicht vorgesehen, alte Aufenthaltstitel in Etikettenform gegen den neuen eAT auszutauschen.

Dies bedeutet, dass alle bisherigen Aufenthaltstitel bis zum Ablauf der Befristung beziehungsweise bis zur Neuausstellung oder Verlängerung des Nationalpasses gültig bleiben. Erst bei Verlängerung oder Übertrag des Aufenthaltstitels wird dann ein eAT ausgestellt.

Spätestens am 30. April 2021 verlieren die bisherigen Aufenthaltstitel ihre Gültigkeit und müssen durch den eAT ersetzt werden.

Die erheblich höheren Kosten zur Herstellung des eAT führen zu einer deutlichen Gebührenerhöhung. Zu den bisher bekannten Gebühren werden zusätzlich bis zu 50,- € erhoben. Die Familienangehörigen Deutscher sind zukünftig nicht mehr von der Zahlung der Gebühr für den Aufenthaltstitel befreit.

Weitere wichtige Informationen über den eAT gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:

http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/ITDienstleistungen/Angebote/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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