Briefwahl jetzt möglich


Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 13.04.2010 // Quelle: Stadtverwaltung

13.263.808 Wahlberechtigte, davon 6.917.392 Frauen, erhalten bis zum Wochenende die Wahlbenachrichtigungen von den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden. Empfänger sind alle, die am 4. April 2010 (35. Tag vor der Wahl) in die Wählerverzeichnisse aufgenommen wurden.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Frauen und Männer, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und spätestens ab dem 23. April 2010 (16. Tag vor der Wahl) mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz nur im Ausland sind bei der Landtagswahl - anders als bei der Bundestagswahl - nicht wahlberechtigt.

Die Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag für die Briefwahlunterlagen. Wählerinnen und Wähler, die am 9. Mai 2010 nicht im Wahllokal wählen können oder wollen, haben die Möglichkeit per Briefwahl teilzunehmen. Sie können dies schriftlich, per Fax, per E-Mail oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Mit entsprechender Vollmacht können Briefwahlunterlagen auch für einen Dritten beantragt werden.

Für eine schriftliche Beantragung sollten die Wahlberechtigten die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und unterschreiben. Abgeben können sie diese persönlich im Wahlamt am Wohnort oder sie schicken diese in einem frankierten Umschlag zurück. Bei vielen Gemeinden kann auch per Online-Formular im Internet der Antrag gestellt werden.

Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt stellen will, sollte Personalausweis oder Reisepass und Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Auf Wunsch bekommt man die Unterlagen im Wahlamt ausgehändigt und kann dort sofort wählen.

Briefwahlunterlagen können nur bis zum Freitag vor der Wahl (7. Mai 2010), 18.00 Uhr beantragt werden: „Das Interesse an der Briefwahl nimmt stetig zu, so dass bei den Wahlämtern wieder viele Anträge zu erwarten sind“, erläuterte die Landeswahlleiterin. „Deshalb ist es ratsam, möglichst frühzeitig den Antrag zu stellen, damit für die Bearbeitung und das Verschicken genügend Zeit bleibt.“

Briefwahlunterlagen können von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Vollmacht kann man auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilen. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.

„Der rote Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt vorliegen“, erläuterte Helga Block. Wahlbriefe, die nach diesem Zeitpunkt beim Wahlamt eingehen, werden bei der Auszählung der Stimmen nicht mehr berücksichtigt. Die Wahlbriefe können direkt ins Wahlamt gebracht oder dorthin gesandt werden. Per Post sollten die Wählerinnen und Wähler die Wahlbriefe spätestens am 6. Mai 2010 abschicken. Die Rücksendung der Wahlbriefe ist innerhalb des Bundesgebietes mit der Deutschen Post portofrei möglich. Der Versand durch ein anderes Versandunternehmen oder die Rücksendung der Wahlbriefe aus dem Ausland ist kostenpflichtig.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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