Vennenmann zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Münster


Archivmeldung aus dem Jahr 2009
Veröffentlicht: 26.05.2009 // Quelle: Benedikt Vennemann

Der FDP-Bundestagskandidat für den Wahlkreis 102 (Köln IV und Leverkusen), Benedikt Vennemann, teilt zum heutigen Urteil bezüglich des Kommunalwahltermins mit:

Die unnötigen taktischen Spielchen von SPD und Grünen hinsichtlich einer erneuten Verschiebung des Kommunalwahltermins haben nun also endlich ein Ende gefunden. Keinem Bürger lässt sich mehr erklären, warum überhaupt eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl von Rot-Grün angestrebt wurde.

Die Begründung, es ginge um Kostenreduktion, indem man Wahlen zusammenlegen wolle, zieht jedenfalls nicht: Es ist noch nicht lange her, dass Rot-Grün gegen die Zusammenlegung mit der Europawahl vor Gericht zog. Damals war man offenbar gegen eine Zusammenlegung von Wahlen.

Überhaupt will Rot-Grün möglichst oft den Wähler an die Urne rufen: So hatte man das Gericht doch auch gegen die Abschaffung der Stichwahl bemüht.

Bleibt nur zu hoffen, dass das ganze Hin und Her nicht eine Wahlmüdigkeit in der Wählerschaft hervorgerufen hat, die letztendlich der Demokratie insgesamt schadet und den gerade bei Kommunalwahlen ausfransenden Rändern ungewolltes Gewicht verleiht.

Damit hätte Rot-Grün sicherlich allen demokratischen Kräften in diesem Land einen Bärendienst erwiesen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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