Neues Verbraucher-Anlageschutzgesetz nicht ausgereift?


Archivmeldung aus dem Jahr 2009
Veröffentlicht: 24.02.2009 // Quelle: Lenné

Am 18. Februar beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einen Gesetzentwurf, mit dem die Rechte von Anlegern gestärkt werden sollen. Neben der Neufassung des Schuldverschreibungsgesetzes soll auch die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Fall einer Falschberatung bei Wertpapiergeschäften verbessert werden. Der auf das Finanz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Leverkusener Rechtsanwalt Guido Lenné steht dem Entwurf skeptisch gegenüber.

Dazu der Anwalt: „Es ist erfreulich, dass der Anlegerschutz verbessert werden soll. Nun sollten aber auch die bislang vorgeschriebenen Beratungsprotokolle den Verbraucher schützen. Und das ist regelmäßig schief gegangen. Anstatt den Kunden vor der Produktberatung sachlich zu seiner Risikobereitschaft zu befragen, wird ihm in vielen Fällen ein Produkt nahegelegt und dann lediglich mitgeteilt, wo er die Kreuzchen zu setzen hat, damit man ihm das Produkt –schadensersatzfrei- verkaufen kann.“

Ob also neue Formulare zum Ablauf des Beratungsgesprächs wirklich weiterhelfen, bleibt daher nach Ansicht von Lenné abzuwarten und wird sich in der Praxis zeigen. Auch ist die Verlängerung der Verjährungsfristen nur auf den ersten Blick ein Vorteil: „Hier wird es zukünftig etliche Verfahren geben, in denen nur noch darum gestritten wird, wann der geschädigte Anleger von seinem Anspruch hätte wissen müssen. Die Banken und Finanzdienstleister werden sich auch weiterhin regelmäßig auf Verjährung berufen und einwenden, der Anleger habe den Anspruch bereits zu einem früheren Zeitpunkt geltend machen können und müssen. Hier könnte ein interessanter Ansatz sein, die Verjährung vollständig abzuschaffen. Eine den Rechtsfrieden sichernde Funktion übernimmt sie ohnehin nur selten, wie die Vielzahl der Verfahren zeigt, in denen nur gestritten wird, ob ein Anspruch verjährt ist, oder nicht“, so der Rechtsanwalt.

Ein weiteres Problem stellt für Lenné die Verjährungsgrenze von 10 Jahren dar: „Was passiert, wenn sich das Anlageprodukt im 15. Jahr seiner Laufzeit als Flop herausstellt und der Anleger erst dann feststellt, dass er über dieses speziell eingetretene Risiko nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden war?“

Lenné befürchtet, dass hier ein unausgereiftes Gesetz auf den Weg gebracht worden ist, findet es jedoch erfreulich, dass das Thema Anlegerschutz durch die Finanzkrise derzeit besonderes Gehör findet.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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