LVR fördert berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen in Leverkusen


Archivmeldung aus dem Jahr 2008
Veröffentlicht: 17.12.2008 // Quelle: Stadtverwaltung

Fürsorgestelle der Stadt Leverkusen erhält 245.000 Euro vom LVR Köln. 17. Dezember 2008. Die örtliche Fürsorgestelle der Stadt Leverkusen erhält vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Jahr 2009 für die Förderung von behinderten Menschen im Beruf und ihrer Arbeitgeber rund 245.000 Euro. Dieser Betrag errechnet sich aus der Anzahl der in der Stadt lebenden schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter. In Leverkusen leben rund 5500 gleichgestellte oder schwerbehinderte Menschen.
Bei den Leistungen für die berufliche Teilhabe von behinderten Menschen und der Förderung für Arbeitgeber besteht zwischen den 39 Fürsorgestellen im Rheinland und dem LVR-Integrationsamt eine festgelegte Aufgabenteilung. Gemeinsam haben sie in 2007 rheinlandweit mehr als 6.800 verschiedene Leistungen finanziert, um neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen und bereits bestehende Arbeitsplätze zu sichern, zum Beispiel durch eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung. Dafür wurden Fördermittel von insgesamt 24, 2 Millionen Euro ausgegeben. Die Fürsorgestellen fördern Arbeitgeber finanziell, die bereits bestehende Arbeitsplätze behinderungsgerecht umgestalten wollen. Die Fürsorgestelle ist auch Ansprechpartner, wenn es um Ersatzbeschaffungen geht oder wenn Arbeitplätze für Menschen mit Behinderung technisch angepasst werden müssen.
Das LVR-Integrationsamt finanziert die Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen. Es kümmert sich auch um die behinderungsgerechte Gestaltung von den Räumlichkeiten des Arbeitgebers, die nicht direkt Teil des Arbeitsplatzes sind, wie Fahrstühle, Rampen oder Sanitäranlagen.
Die finanziellen Mittel zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung stammen aus der Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber, die keine oder nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen, müssen diese Sozialabgabe entrichten. Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten müssen auf fünf Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit Behinderung beschäftigen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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