Friedek versucht sich nach Peking zu klagen

Sportgericht gibt Einstweiliger Verfügung statt

Archivmeldung aus dem Jahr 2008
Veröffentlicht: 20.07.2008 // Quelle: Team-Referenznetzwerk

Charles Friedek hatte in der am 15.07.2008 veröffentlichten Nominierung für das Olympiateam keine Berücksichtigung gefunden.
“Meine zuständige Disziplintrainerin Elke Bartschat hatte mich vorgeschlagen, doch der DLV ist diesem Vorschlag nicht gefolgt. Folglich konnte der DOSB mich nicht nominieren.“
Der Deutsche Leichtathletik Verband vertrat die Auffassung, dass Friedek die geforderte Norm (2x17m) nicht erfüllt hat. Friedek sprang jedoch beim offiziellen Qualifikationssportfest in Wesel einmal 17.00m und 17.04m.
Der DLV entgegnete, dass die so genannten Normen an zwei verschiedenen Veranstaltungen erbracht werden müssen und beruft sich auf die Nominierungsrichtlinien, welche dies regeln. Genau diese Richtlinien sollen „zu mehr Verständnis, Sicherheit und Transparenz“ führen. So heißt es sinngemäß, die Olympianorm (2x17m) ist dann erfüllt, wenn beide Normen je einmal in einer Qualifikationsveranstaltung erreicht wurden. Dies war aber unzweifelhaft in Wesel geschehen. Der Vorschlag des Athleten auf eine außergerichtliche Entscheidung fand beim DLV leider keinen Anklang. Folglich stellte Friedek einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Sportgericht, um seinen Anspruch auf eine Olympianominierung durchzusetzen.
Im Ergebnis folgte das Sportgericht der Auffassung des Dreispringers vom Team Referenznetzwerk und sieht die Nominierungsvoraussetzungen als formal erfüllt an. Folglich wird der DLV verpflichtet, Friedek zur Nominierung als Teilnehmer an den Olympischen Spielen 2008 in Peking vorzuschlagen.
“Natürlich ist es nicht schön, wenn man ein Gericht einschalten muss, um sein Recht durchzusetzen. Das Sportgericht bestätigt, dass ich alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Nominierung erfüllt habe. Und eben diese Voraussetzungen wurden ja durch den Verband verabschiedet. Ich bin weder ein Härtefall noch Klage ich mich jetzt in irgendeiner Form unrechtmäßig ins Olympiateam, sonst hätte ich das Verfahren nicht gewonnen. Jetzt freue ich mich erstmal auf Peking und kann mich ungestört vorbereiten, ich bin gesund und glaube ich kann mich weiter steigern“

Der DLV wird Friedek nun dem DSOB zur Nominierung vorschlagen. Ein Vetorecht des DOSB ist nicht zu erwarten, da dies nur bei der „Härtefallregelung“ ausgeübt werden kann.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Sport
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