Sondersprechstunde zur Auszahlung von Arbeitslosengeld II


Archivmeldung aus dem Jahr 2004
Veröffentlicht: 30.12.2004 // Quelle: Stadtverwaltung

Aufgrund eines technischen Fehlers im Auszahlungsprogramm der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg ist nicht sichergestellt, dass jeder Arbeitslosengeld II-Berechtigte, welcher bis zum 31.12.2004 Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz bezogen hat, rechtzeitig zum 01.01.2005 über die Leistung verfügen kann.

Anspruchsberechtigte werden daher gebeten von ihrer kontoführenden Bank prüfen zu lassen, ob ein Zahlungseingang der Bundesagentur für Arbeit erfolgt ist.

Die AGL richtet für alle Berechtigten, deren Konto keinen Zahlungseingang aufweist, am morgigen Freitag, dem 31.12.2004 in der Zeit von 8.00 bis 11.00 Uhr eine Notsprechstunde im Verwaltungsgebäude Goetheplatz ein.

An nachweislich Berechtigte erfolgt eine Abschlagszahlung.

Zur Auszahlung des Abschlages bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und falls vorliegend Ihren Arbeitslosengeld II-Bescheid mit.

Dieses kurzfristig angesetze Verfahren wurde vor Ort dank einer herausragenden Zusammenarbeit zwischen der Sparkasse Leverkusen, der Stadt Leverkusen, der Polizei und der AGL möglich, wie Reinhard Buchhorn, Leiter der AGL, ausdrücklich betont.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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