Vom städtischen Bürgerbüro wird in Übereinstimmung mit den Angaben auf dem Antrag auf Briefwahl darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Briefwahlanträge im verschlossenen und frankierten Umschlag an den Wahlleiter senden müssen.
Wird die Karte mit dem Briefwahlantrag ohne Umschlag abgeschickt, werten die Sortiermaschinen der Deutschen Post AG die Karte in der Regel als nicht zugestellte Wahlbenachrichtigung und senden sie an den Wahlberechtigten zurück, da die handschriftlichen Eintragungen unbeachtet bleiben.