Europawahl für EU-Bürger: Eintrag ins deutsche Wählerverzeichnis bis zum 23. Mai möglich


Archivmeldung aus dem Jahr 2004
Veröffentlicht: 30.04.2004 // Quelle: Stadtverwaltung

Mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland können an der diesjährigen Europawahl am 13. Juni 2004 in Leverkusen sowohl die Staatsangehörigen der bisherigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als auch die Staatsangehörigen der dann der EU beigetretenen Länder teilnehmen (voraussichtlich Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei). Die Bürgerinnen und Bürger allerdings, die nicht an der letzten Europawahl 1999 in einem deutschen Wahllokal teilgenommen haben, müssen für die kommende Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Dieser muss bis spätestens zum 23. Mai 2004 bei der Stadt Leverkusen, Bürgerbüro, SG Wahlen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen in Form eines ausgefüllten speziellen Antragsformulars eingegangen sein. Die Postlaufzeiten sollten entsprechend beachtet werden.

Dieses spezielle Formular im Umfang von einer DIN A4 Seite ist im Bürgerbüro auf telefonische Anforderung erhältlich und wird per Post zugesandt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Verspätet eingehende Anträge können in keinem Fall berücksichtigt werden. Die Formulare können telefonisch unter 0214 / 406-3335 oder 0214 / 406-3332 angefordert werden.

Wer dagegen mit Wirkung für sein Heimatland wählen will, sollte sich kurzfristig an die jeweilige Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden, es sei denn, dass diese bereits Informationen zur Wahlteilnahme versandt hat. So werden beispielsweise das italienische und das griechische Generalkonsulat voraussichtlich ein eigenes Wahllokal in Leverkusen einrichten. Dies steht jedoch unter Vorbehalt einer noch ausstehenden Zustimmung der Bundesregierung.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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