Tollwutschutzimpfung der Füchse


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 17.09.2003 // Quelle: Stadtverwaltung

In Leverkusen werden die Jäger vom Samstag, 20. September, bis Samstag, bis 11.Oktober die Köder zur Tollwutschutzimpfung der Füchse in Grünzonen, Parks, Gartenanlagen und auch auf Friedhöfen auszulegen. Die Jäger erfüllen hierdurch eine wichtige Aufgabe zum Wohl der Menschen und für die Gesundheit der Tiere.

Der Abwurf der Köder aus dem Hubschrauber erfolgt am Montag, 22. September, zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr. Eine zweite Hubschrauberauslage ist für die Zeit zwischen dem Montag, 20.Oktober, und dem Freitag, 24. Oktober geplant.

Der Impfstoff steckt in einer Kunststoffkapsel mit Aludeckel. Die Kapsel ist von einer braunen Masse umgeben, die rund geformt ist, einen Durchmesser von vier Zentimeter hat und einen für den Fuchs angenehmen starken Fett- und Fleischgeruch verbreitet. Der Impfstoff ist speziell für die Füchse entwickelt worden und wirkt auch nur bei ihnen immunisierend.

Die Köder dürfen nicht berührt werden! Wer mit dem Impfstoff in Kontakt kommt, muss sich sofort gründlich mit Wasser und Seife waschen und sicherheitshalber seinen Arzt befragen.

Für Haustiere und freilebende Tiere ist der Impfstoff prinzipiell ungefährlich. Es muss aber unbedingt darauf geachtet werden, dass Hunde ab sofort bis Anfang November nicht frei und unbeaufsichtigt herumlaufen. Damit der Impferfolg nicht gefährdet wird, muss sichergestellt sein, dass kein Hund einen Köder aufnimmt. Dies ist auch zum Schutz der Hundehalter in deren eigenem Interesse von größter Bedeutung. Es sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen Köder von Hunden gefressen und zu Hause erbrochen wurden. Dabei ist es zum Kontakt der Hundehalter mit dem Inhalt der Impfstoffkapsel gekommen. In der Folge waren Untersuchungen und mehrfache Impfungen der betroffenen Hundehalter erforderlich.

Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass Hunde und Katzen gegen Tollwut geimpft sein sollten. Ein wirksamer Impfschutz besteht, wenn die Impfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate zurückliegt. Wird ein nicht schutzgeimpftes Haustier von einem tollwütigen Tier gebissen, muss es eingeschläfert werden. Hiervon kann abgesehen werden, wenn Hund oder Katze unter wirksamem Tollwutimpfschutz stehen.
Für weitere Informationen liegt im Veterinäramt der Stadt, Miselohestraße 4, ein ausführliches kostenloses Merkblatt aus. Auskünfte erteilt das Veterinäramt unter der Telefon-Nummer 0214 / 406-3901. In dringenden Fällen ist der Amtstierarzt über die Feuerwehr, Telefon 0214 / 75050, zu erreichen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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