Förderung Kommunale Entwicklungshilfe


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 24.07.2003 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt auch in diesem Jahr der Stadt Leverkusen Fördermittel für kommunale Projekte der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung.

Interessierte Initiativen, Schulen und örtliche Vereine haben die Möglichkeit sich bis zum 01. September mit einem formlosen Antrag an das Büro des Oberbürgermeisters zu wenden:

Stadtverwaltung Leverkusen
Oberbürgermeister, Rat und Bezirke
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen

Die Zuweisung des Landes, in Höhe von 33.452 €, setzt sich aus einem Pauschalbetrag von 0,20 € pro Einwohner zusammen.

Die Fördermittel sollen, wie in den Vorjahren, unter nachfolgenden Bedingungen an die Initiativen weitergeleitet werden:

- Die Projekte dienen der Entwicklungszusammenarbeit mit der "Dritten Welt".

- Sie erfolgen im Rahmen einer Partnerschaft oder auf Dauer angelegten Beziehung.

- Sie beziehen sich auf Gegenstände, die nach hiesigem Rechtsverständnis Angelegenheiten der Gemeinde sind.

- Bei der Bewertung werden die Zahl der beteiligten Bürgerinnen und Bürger sowie deren Eigenleistung berücksichtigt.

- Auch Konzepte und Maßnahmen zur Verwirklichung der "Lokalen Agenda 21" sind förderungsfähig, wenn sie einen Bezug zur kommunalen Entwicklungszusammenarbeit haben.

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Zahl der eingereichten Anträge.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 1.660

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen