Kennzeichen und Fahrerlaubnis für Elektroscooter


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 27.06.2003 // Quelle: Polizei


Die Polizei in Leverkusen stellt verstärkt fest, dass im öffentlichen Straßenverkehr tretrollerähnliche motorbetriebene Fahrzeuge, die auch gelegentlich mit einem Einzelsitz ausgestattet sind, betrieben werden. Von vielen werden diese Fahrzeuge leider als Spielzeug verstanden, obwohl es sich um Kraftfahrzeuge im Sinne der verkehrsrechtlichen Bestimmungen handelt.
Da es sich nicht um Spielgeräte handelt, dürfen sie in keinem Fall von Kindern im öffentlichen Verkehrsraum benutzt werden !

Die sogenannten Elektroscooter oder auch Go-Peds dürfen in der Öffentlichkeit nur dann ohne Beachtung von Zulassungs- oder Fahrerlaubnisbestimmungen in Betrieb genommen werden, wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 6 km/h beträgt.

Für alle schnelleren Fahrzeuge benötigen die Führer beim Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum eine Betriebserlaubnis oder EG-Typengenehmigung, die mitzuführen und auf Verlangen der Polizei bei Kontrollen auszuhändigen ist.

Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge haftpflichtversichert und mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein.

Für Roller, die nicht schneller als 25 km/h sind und auch nicht über mehr als einen Sitzplatz verfügen, muss der Führer eine Prüfbescheinigung vorweisen können, die er ab dem 15. Lebensjahr erwerben kann.

Für alle noch schnelleren Scooter benötigen die Führer sogar eine Fahrerlaubnis (z.B. Klasse M).


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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