Detaillierter Ausweis von Vorstands- und Aufsichtsratsbezügen geplant

Bayer AG: Neue Regelungen für Corporate Governance
Mehr Transparenz für Investoren und Aktionäre

Archivmeldung aus dem Jahr 2002
Veröffentlicht: 05.12.2002 // Quelle: Bayer

Die Bayer AG wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" weitgehend folgen. Diese "Entsprechenserklärung", die Vorstand und Aufsichtsrat auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen gegenüber den Aktionären ihres Unternehmens abgeben müssen, hat der Bayer-Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2002 verabschiedet.

Weitreichende Änderungen hat der Aufsichtsrat hinsichtlich der Transparenz der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen beschlossen. So soll die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen werden. Die Angaben werden individualisiert sein. Gleiches gilt für die Bezüge des Aufsichtsrates, die individualisiert und aufgegliedert nach einem festen und einen erfolgsorientierten Anteil ausgewiesen werden.

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner heutigen Sitzung auch eine neue Geschäftsordnung gegeben. Die Regelung zur Ausschussarbeit wurde grundlegend überarbeitet. Es gibt in Zukunft drei Ausschüsse des Aufsichtsrates: das Präsidium (zugleich Schlichtungsausschuss nach Paragraph 27 Mitbestimmungsgesetz), den Personalausschuss und den Prüfungsausschuss. Einige Beschlüsse des Aufsichtsrates setzen eine Änderung der Bayer-Satzung voraus. Darüber soll die Hauptversammlung der Bayer AG im April 2003 beschließen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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