Im Zuge der bundesweiten Aktion gegen Kinderpornografie wurden in Leverkusen nach richterlichem Beschluß vier Objekte durchsucht. Dabei wurde in 3 Objekten Material sichergestellt, das zur Zeit ausgewertet wird, Festnahmen erfolgten nicht. Der Besitz von kinderpornografischem Material ist strafbar, dazu zählt auch das Runterladen und Speichern aus dem Internet.