Neue Regelungen beim Gebührenbescheid für Krankentransporte


Archivmeldung aus dem Jahr 2002
Veröffentlicht: 29.07.2002 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Krankenkassen sind nicht mehr bereit wie bisher, dem Rettungsdienst die kompletten anfallenden Gebühren eines Krankentransports zu überweisen und sich den gesetzlichen Eigenanteil anschließend beim Versicherten wieder zu holen. Sie kürzen die zu zahlenden Gebühren um den Eigenanteil. Dies bedauert die Stadt sehr.
Bis vor kurzem bestand noch eine Vereinbarung zwischen dem Rettungsdienst und den Krankenkassen über die unmittelbare Abrechnung der gesamten Gebühren - einschließlich des gesetzlichen Eigenanteils der Versicherten in Höhe von derzeit 13 Euro.
Nach § 6 der Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Leverkusen ist aber derjenige der Gebührenschuldner, der die Leistung des Rettungsdienstes in Anspruch nimmt. Theoretisch könnte das Problem daher durch das Versenden von zwei Gebührenbescheiden - einen an die Kasse und einen hinsichtlich des Eigenanteils an den Patienten - gelöst werden. Dies hätte aber neben dem dadurch verursachten erheblichen Verwaltungsaufwand vor allem den Nachteil gehabt, dass der Stadt nicht bekannt ist, ob der konkret betroffene Patient gegenüber seiner Krankenkasse einen Eigenanteil zu zahlen hat oder nicht; Viele Patienten sind aufgrund entsprechender Befreiungsregelungen persönlich von der Leistung eines Eigenanteils befreit. Diese Informationen liegen konkret nur den Kassen vor.

Da monatelange Verhandlungen des Städtetages mit den Verbänden der Krankenkassen zu keiner einvernehmlichen Lösung führten, ist die Stadt Leverkusen nunmehr als Trägerin des Rettungsdienstes bedauerlicherweise gezwungen, die Transportgebühren unmittelbar bei den Patienten in Rechnung zu stellen. Die Patienten haben dann Ihrerseits die Möglichkeit, die Kosten bei ihrer Krankenkasse geltend zu machen.

Folglich werden zukünftig alle Benutzer eines Krankentransportes gebeten, Gebührenbescheide innerhalb der angegebenen Frist und in voller Höhe an die Stadtkasse zu überweisen und das Aktenzeichen vollständig anzugeben.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 2.872

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen