Entscheidung des U.S.-Patentamts hat keinen Einfluss auf Bayers Patentverletzungsklage gegen Syngentas Thiamethoxam


Archivmeldung aus dem Jahr 2001
Veröffentlicht: 06.07.2001 // Quelle: Bayer

Das von Bayer kürzlich erhaltene U.S.-Patent No. 6.232.309 für Syngentas Insektizid Thiamethoxam ist von einer soeben veröffentlichten Entscheidung des amerikanischen Patentamts (USPTO) nicht betroffen. Die zuständige Kammer des USPTO hatte in der Entscheidung Bayer das Recht abgesprochen, die Priorität der japanischen Prioritätsanmeldung von 1988 für sein früheres U.S.-Patent No. 5.719.146 zu beanspruchen. Dieses U.S.-Patent umfasste unter anderem Thiamethoxam.

Am 15. Mai 2001 erhielt Bayer ein zweites U.S.-Patent, No. 6.232.309, dass ebenfalls Thiamethoxam umfasst. Dieses Patent ist von der Entscheidung des USPTO nicht betroffen. Bayer hatte Syngenta / Novartis 1998 beim Bezirksgericht in Louisiana wegen Verletzung des Patents No. 5.719.146 verklagt. Zusätzlich hat Bayer am 15. Mai 2001 beim selben Gericht auf der Basis des neuen Patents eine Verletzungsklage gegen Syngenta eingereicht. Bayer wird diese Klage gegen Syngenta mit Nachdruck verfolgen, um die Verletzung seines Patents durch den Verkauf und die Verwendung von Thiamethoxam in den USA zu unterbinden.


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