Politik

Wird die Schule zu einem rechtsfreien Raum???

An einer Schule in NRW geschah das Unfasstbare.
Einem 13 Jahre altem Mädchen wurde das Nasenbein gebrochen. Der Täter war ein gleichaltriger Mitschüler.
Der Grund erinnerte mehr an eine Alltagssituation im Kindergarten. Es war eine kleine Stoffschildkröte , die er Ihr abnahm um ein wenig damit zu spielen.
So weit, so gut..
Die Schülerin stellte mit den Worten "Gib sie mir sofort wieder, du Hurensohn" die Besitzverhältnisse eindeutig klar.
Da verlor der Junge die Beherrschung und schlug brutal zu.
Die Folgen dieses brutalen Ausrasters waren ein gebrochenes Nasenbein, blaue Flecken und Prellungen. Unter Vollnarkose wurde sie an der Nase operiert.
Trotz dieser schnellen Reaktion wird sie ein Leben lang eine krumme Nase haben.
Als wenn das nicht schon genug gewesen wäre, folgte schon der nächste Höhepunkt.
Die Mutter strengte einen Zivilprozeß um Schmerzensgeld wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Mitschüler an.
Sie verlor den Prozeß.

Der Richter klärte sie in der Urteilsbegründung wie folgt auf:

"HAFTUNG UNTER MITSCHÜLERN GILT NUR BEI VORSÄTZLICHEN GEWALTAKTEN.
SCHLÄGE INS GESICHT ALLEIN SIND KEIN INDIZ FÜR VORSATZ."

Der Rechtsanwalt war nach diesem Urteil fassungslos.
Er sagte nur, dass jedes Strafgericht einen Vorsatz gesehen hätte und dass diese Handlung stark bestraft worden wäre.
Aber leider war der Täter noch ein "Kind". Deswegen war es nur eine Zivilklage ....
Ina Hanner:
Meiner Meinung nimmt die Gewalt an den Schulen immer weiter zu. Die Schüler können Konflikte nicht verbal lösen, sie schlagen direkt zu.

Dominique Rondé:
Ich frage mich, was dann ein Indiz für einen Vorsatz ist.
Muß man erst mit dem Messer auf eine Person los gehen, oder schieße ich besser auf Leute, die mir auf die Nerven gehen?
So einen geistigen Sondermüll habe ich noch nie von einem Gericht gehört.
Ich persönlich hoffe , daß das Mädchen vor einer höheren Instanz ihr Recht bekommt.
Es müssen Exempel statuiert werden, wenn wir nicht in 10 Jahren eine Anarchie haben wollen.
Dazu gehört auch das Absenken der Strafmündigkeit auf 12 Jahre und das Einführen der "Zero-Toleranz"-Strategie aus den USA.
Sprich, alles wird bestraft, und es gilt keine "schwere Kindheit", "geistige Verwirrtheit zum Tatzeitpunkt" , usw.

D.R. / I.H.