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Ministerin Brusis ruft zur Beteiligung an den Ausländerbeiratswahlen auf


Am 12. September 1999 werden in 40 nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden nicht nur die Stadt- und Gemeinderäte, sondern auch die örtlichen Ausländerbeiräte gewählt. In rund 100 weiteren Kommunen des Landes werden die Ausländerbeiräte in der Zeit bis zum 7. November gewählt NRW-Sozialministerin Ilse Brusis rief heute in Düsseldorf die wahlberechtigten Ausländerinnen und Ausländer dazu auf, sich an diesen Wahlen zu beteiligen und damit diese Möglichkeit zur demokratischen Mitwirkung zu nutzen.

"Die Ausländerbeiräte nehmen vor Ort eine wichtige Brückenfunktion zwischen der ausländischen Wohnbevölkerung und dem Rat sowie der Verwaltung der Gemeinde wahr. Die Ausländerbeiräte tragen viel zur Verbesserung der Situation von Zugewanderten bei. Sie tun dies vor allem durch die Entsendung von sachkundigen Einwohnern in die Fachausschüsse der Kommunen durch Gremienarbeit und öffentliche Veranstaltungen. Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gibt dem Ausländerbeirat das Recht, sich mit allen Belangen der Gemeinde zu befassen", so die Ministerin.

Brusis dankte den Ausländerbeiräten für ihr ehrenamtliches Engagement in der zu Ende gehenden Wahlperiode. An vielen Orten sei effektive Interessenvertretung für Ausländerinnen und Ausländer geleistet worden, ohne dass dies immer die verdiente Anerkennung und Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gefunden habe.

Die in Nordrhein-Westfalen lebenden Ausländerinnen und Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten können sowohl an den Kommunalwahlen als auch an den Ausländerbeiratswahlen teilnehmen. Brusis forderte die Wahlberechtigten auf, beide Wahlmöglichkeiten auch zu nutzen: "Bei den Stadt- und Gemeinderäten handelt es sich um politische Entscheidungsgremien, in denen alle Belange der Kommune beraten und entschieden werden. Bei den Ausländerbeiräten hingegen handelt es sich um Gremien, die die spezifischen Interessen von Ausländerinnen und Ausländern thematisieren und beraten. Beide Gremien ergänzen einander sinnvoll. Deshalb schließt das Kommunalwahlrecht für Unionsbürgerinnen und -bürger die Berechtigung zur Ausländerbeiratswahl nicht aus."

In diesen folgenden Städten und Gemeinden wird der Ausländerbeirat am 12.9.1999 gewählt:



Quelle: Pressemitteilung des Landesministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport
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Letzte Änderungen: 28.05.2000