Baufälliges Denkmal Burscheider Str. 103 momentan? im Landeseigentum


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 03.12.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Im Politiker-Informationsdienst z.d.A. Rat Nr. 9 vom heutigen 3. Dezember, Seiten 276 - 278 stellte die Stadtverwaltung auf Anfrage von Ratsherr Benedigt Rees: folgedes fest:

"Bei dem heutigen Gebäude Burscheider Straße 103 und 105 handelt es sich um ein ursprünglich einheitlich genutztes Fachwerkhaus aus dem Jahre 1766. Aufgrund seiner Bedeutung für die Städte und Siedlungen (hier: Siedlungsgeschichte Bergisch Neukirchens) wurde das Bauwerk am 15.08.1983 gem. § 3 DSchG NRW unter der laufenden Nr. A 65 in die Denkmalliste der Stadt Leverkusen eingetragen und somit denkmalrechtlich unter Schutz gestellt. Im Jahre 2019 wurde bei einer Begehung festgestellt, dass in zwei Kellerbereichen die Deckenkonstruktionen so schadhaft waren, dass Baustützen (B 35) eingebracht werden mussten, dies erfolgte durch die Stadt Leverkusen im Rahmen einer Ersatzvornahme. Insofern konnte dem Hausteil auch keine Standsicherheit mehr attestiert werden. Nach einem Erbfall kamen die Eigentümer dem Erhaltungsauftrag des Denkmalschutzgesetzes ab einem gewissen Zeitpunkt nur noch unzulänglich und später gar nicht mehr nach. Von der Unteren Denkmalbehörde wurden deswegen verschiedene ordnungsbehördliche Verfahren mit dem Ziel von Sicherungsmaßnahmen eingeleitet. Es sollte sichergestellt werden, dass zumindest die Gebäudehüllfläche in einem konstruktiv guten Zustand ist, um die Haushälfte zu schützen. Der Eigentümer der anderen Haushälfte hingegen kümmert sich vorbildlich um die Erhaltung des Denkmals. Aus diesem Grunde wurde dem Eigentümer die Nutzung zu Wohnzwecken untersagt und durch die Bauaufsicht ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet, um Maßnahmen anzuordnen und durchzusetzen, die die Standsicherheit wiederherstellen sollten. Erste Maßnahmen waren bereits umgesetzt (siehe Ersatzvornahme). Im Juli 2020 kam die Bauaufsicht zur Kenntnis, dass beide Teileigentümer bereits im April 2020 gem. § 928 BGB vor dem Amtsgericht Opladen auf ihr Eigentum verzichtet hatten und dies im Grundbuch eingetragen war. Von diesem Zeitpunkt an ist das Grundstück herrenlos. Ausgelöst durch einen Artikel in der örtlichen Presse, in dem über das Haus berichtet wurde, haben sich eine Reihe von Interessenten beim Fachbereich Bauaufsicht gemeldet. Im Rahmen zweier Begehungen wurde diesen das Objekt gezeigt und bauaufsichtliche und denkmalfachliche Rahmenbedingungen für eine Gesamtsanierung erläutert. Aus Sicht der Bauaufsicht müssen die konstruktiven Maßnahmen zur Wiederherstellung der Standsicherheit unverzüglich erfolgen. Insofern wäre es wünschenswert, dass das Verfahren zur Prüfung der Aneignung des Objektes Burscheider Straße 103 durch das Land NRW mit Vorrang behandelt werden könnte. Das momentan herrenlose Grundstück wird im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW in Düsseldorf betreut und hoffentlich bald einem neuen Eigentümer zugeordnet. Mit diesem wird die Verwaltung dann die weiteren notwendigen Schritte zur Sanierung des Denkmals einleiten. Eine persönliche Verantwortlichkeit – wie von der Klimaliste Leverkusen gewünscht – kann für das Objekt nicht benannt werden. Fakt ist jedoch, dass dieses Gebäude nie im Besitz der Stadt Leverkusen war und dass die weitere Vorgehensweise zunächst in der Hand des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW liegt."


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 1.836

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen