Im Sommer 2013 hat die Bürgerinitiative Lev kontra Raststätte die Leverkusener Bürgerinnen und Bürger entlang der A1 über ihre Ansprüche auf einen „nachträglichen Lärmschutz“ informiert, unterstützt von Dip. Ing. Erhard Höppner aus Dürscheid. Ziel war, aktiven Lärmschutzes entlang der A1 zu erreichen.
In einer gesonderten Bürgerversammlung hat u. a. der damalige Chef der Inneren Medizin im Remigius-Krankenhaus Opladen, Dr. Marc Spielmanns, die Bürger mit seinem Vortrag: „Lärm macht krank“ informiert.
In der Folge haben rd. 400 Leverkusener bei der Bezirksregierung einen Antrag auf „nachträglichen Lärmschutz“ gestellt. Im September 2013 hat die BezReg alle Antragsteller darüber informiert, dass noch nicht über die Anträge entschieden werden soll, sondern zunächst anhängige Klageverfahren aus Burscheid abgewartet werden.
Wörtlich hieß es in dem Schreiben: „Sobald mir eine Entscheidung des Gerichts vorliegt, werde ich unaufgefordert auf die mir vorliegenden Anträge zurückkommen.“
Die Entscheidung liegt nun vor. Das Gericht ist den Klagen nicht gefolgt. Dennoch haben sie erreicht, dass das Dürscheider Teilstück noch vor Ende 2019 in beiden Fahrtrichtungen einen geräuschmindernden Fahrbahnbelag („Flüsterasphalt“) erhält. Das hat Straßen.NRW vor dem Kölner Verwaltungsgericht während der mündlichen Verhandlung der inzwischen abgeschlossenen Klagen auf nachträglichen Lärmschutz zugesagt.
Lev kontra Raststätte rechnet nun damit, dass die BezReg in den nächsten Wochen / Monaten die vorliegenden Leverkusener Anträge bescheidet und bitten alle Antragsteller, uns in diesem Fall umgehend zu informieren, um koordinierend beraten zu können und auch ggf. einen fristgerechten Widerspruch zu ermöglichen.
Je mehr Betroffene einen Anspruch auf nachträglichen Lärmschutz nachweisen können, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bezirksregierung gehalten ist, ergänzenden aktiven Lärmschutz anzuordnen.
www.lev-kontra-raststaette.de
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