In seiner Antwort auf das Schreiben des CDU-Landtagsabgeordneten Rüdiger Scholz vom Dezember 2017 hat der Konzernbevollmächtigte NRW der Deutschen Bahn AG, Werner Lübberink, mitgeteilt, dass der Bahnhof Opladen die gegenwärtig geltenden Kriterien für eine Videoüberwachung nicht erfüllt.
Die Auswahl der Bahnhöfe trifft die Deutsche Bahn gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und der Bundespolizei. Im Rahmen dieser Auswahl ist bis 2019 der Ausbau der Videotechnik an hochfrequentierten Bahnhöfen vorgesehen. Diese Voraussetzungen erfüllt der Bahnhof Opladen nicht.
Ab 2020 soll in Nordrhein-Westfalen der Einsatz von Videotechnik an weiteren Bahnhöfen ausgebaut werden. „Ich habe Herrn Lübberink gebeten, spätestens bei diesem Ausbau der Videotechnik den Bahnhof Opladen zu berücksichtigen“, so Rüdiger Scholz.
Zugriff auf die aufgezeichneten Bilder hat in jeden Fall nur die Bundespolizei.
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