Beschluss des OVG Münster zur Ansiedlung Möbelhaus Segmüller: Stadt begrüßt Klärung offener Fragen


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 02.12.2016 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute nach einem ausführlichen Erörterungstermin der Beschwerde der Stadt Pulheim gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klagen der Städte Leverkusen und Bergheim gegen die der Fa. Segmüller durch die Stadt Pulheim erteilten Baugenehmigung aufgehoben. Begründet wird dies damit, dass die Erfolgsaussichten in der Hauptsache offen seien und daher im vorläufigen Rechtsschutzverfahren auf der Basis einer tatsächlichen Folgenabschätzung zu entscheiden sei. Hierbei spielt insbesondere die ansonsten zu befürchtende Gefährdung einer Vielzahl von Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle.

Zunächst kann also das Möbelhaus in der genehmigten Größe (30.000 qm Verkaufsfläche und 1500 qm zentrenrelevantes Sortiment) in Betrieb gehen. Der Ausgang des Hauptsacheverfahrens bleibt damit offen.

Aus Sicht der Stadt Leverkusen ist zu begrüßen, dass durch den Beschluss des Senats wichtige Fragen, die bisher offen waren, geklärt worden sind. Hervorzuheben ist, dass die erteilte Baugenehmigung auch nach Auffassung des OVG nur eine Verkaufsfläche von 30.000 qm erlaubt.

Die Entscheidung enthält also wertvolle Festlegungen für das Hauptsacheverfahren. Nach wie vor ist eine vergleichsweise Beendigung des Rechtsstreits möglich. Die Stadt Leverkusen hat sich nie grundsätzlich gegen ein Möbelhaus gewandt, sondern nur gegen eines, das den städtischen Interessen zuwiderläuft. Sollte auf der Basis des heutigen Gerichtsbeschlusses durch die Verwaltungen der Städte Leverkusen, Bergheim und Pulheim und die Fa. Segmüller ein entsprechender Vorschlag erarbeitet werden können, so wird dieser dem Rat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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