Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in den Straßen Kölner Straße und Herzogstraße


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 30.05.2016 // Quelle: Stadtverwaltung

Auf der Grundlage der Anordnung des Fachbereiches Straßenverkehr wird die Beschilderung für die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Straßen

Kölner Straße (hinter der Einmündung Neustadtstraße, hinter der Einmündung Wilhelmstraße, Einmündung Augustastraße, Einmündung Karlstraße, in Höhe der Hausnummer Kölner Straße 67 und 78, hinter der Einmündung Uhlandstraße, hinter der Einmündung Opladener Platz)
Herzogstraße an der Einmündung Kölner Straße

von bisher 50 km/h auf künftig 30 km/h geändert.

Im Zeitraum vom 30.05.16 bis - 03.06.16 werden die angeordneten Verkehrszeichen durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR realisiert.

Die Beschilderung wird am Montag, dem 06.06.16, freigegeben.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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