Auf der Grundlage der Anordnung des Fachbereiches Straßenverkehr wird die Beschilderung für die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Straßen
• Kölner Straße (hinter der Einmündung Neustadtstraße, hinter der Einmündung Wilhelmstraße, Einmündung Augustastraße, Einmündung Karlstraße, in Höhe der Hausnummer Kölner Straße 67 und 78, hinter der Einmündung Uhlandstraße, hinter der Einmündung Opladener Platz)
• Herzogstraße an der Einmündung Kölner Straße
von bisher 50 km/h auf künftig 30 km/h geändert.
Im Zeitraum vom 30.05.16 bis - 03.06.16 werden die angeordneten Verkehrszeichen durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR realisiert.
Die Beschilderung wird am Montag, dem 06.06.16, freigegeben.