Rheinisch-Bergischer Kreis verzichtet auf OP-Kennzeichen


Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 31.03.2015 // Quelle: Stadtverwaltung

Dle Leverkusener Stadtverwaltung hat heute die bisherigen Schritte zur Einführung des OP-Kennzeichens aufgelistet:

29.09.2014 Beschluss des Rates zur Einführung OP-Kennzeichen
30.09.2014 Schreiben durch OB Buchhorn an das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV)
11.12.2014 Anfrage an die Bezirksregierung Köln (BR Köln) zum Verfahrensstand. Da dort nichts bekannt war und auch kein Schreiben vorlag, wurde die Mail von der BR Köln am 12.12.2014 an das MBWSV weitergeleitet.
17.12.2014 Anfrage an das MBWSV durch den Fachbereich Straßenverkehr (FB 36) zum weiteren Verfahren
18.12.2014 Telefonische Abstimmung zwischen FB 36 / MBWSV über das weitere Vorgehen. Es muss eine Verzichtserklärung durch den Rheinsch-Bergischer Kreis (RBK) abgegeben werden. Die Einbindung anderer Kommunen ist nicht erforderlich.
22.12.2014 Anfrage via Mail an Herrn Karneth (MBWSV) zum weiteren Vorgehen und schriftliche Bestätigung
29.12.2014 Rückmeldung des Ministeriums via Mail an FB 36, dass die Übernahme des Altkennzeichens „OP“ vom RBK auf die Stadt Leverkusen übergehen muss. Hierzu ist ein Antrag unter Beifügung der aktuellen Verzichtserklärung des RBK sowie des Übernahmewunsches der Stadt Leverkusen über das Land an den Bund zu stellen. Die Verzichtserklärung des RBK ist durch die Stadt Leverkusen einzuholen.
14.01.2015 Schreiben OB Buchhorn an Landrat Tebroke mit der Bitte der Stadt Leverkusen, eine schriftliche Verzichtserklärung zu übermitteln, wenn der RBK mit der Vorgehensweise einverstanden ist.
Bis 02.03.2015 Keine Rückmeldung durch den RBK, daher nochmalige Kontaktaufnahme durch FB 36 mit dem RBK.
12.03.2015 Telefonat Herr Laufs mit dem persönlichen Referenten des Landrates, Herrn Steinwartz. Herr Steinwartz bestätigt den Eingang des Schreibens, er wird nochmals intern prüfen, ob ein politischer Beschluss für die Verzichtserklärung erforderlich ist.
31.03.2015 Telefonat Herr Laufs mit dem persönlichen Referenten des Landrates, der die Aussage der Pressestelle des RBK als „Missverständnis“ bezeichnet. Herr Steinwartz stimmt den Ausführungen aus dem Telefonat vom 12.03.2015 zu, derzeit erfolgt noch die Klärung intern. Herr Steinwartz sagt eine Rückmeldung zum weiteren Verfahren bis heute Mittag zu.
31.03.2015 Anruf des Kreisdirektors des Rheinisch-Bergischen Kreises, Dr. Erik Werdel, bei Herrn Oberbürgermeister Buchhorn.
Herr Dr. Werdel entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten und bittet die Verzögerung in der Abwicklung durch den RBK zu entschuldigen. Die Aussage der Pressestelle des RBK in der Berichterstattung ist nicht zutreffend. Die erforderliche Verzichtserklärung wurde seitens des RBK noch nicht an die Stadt Leverkusen übermittelt.
Herr Dr. Werdel sagt zu, unverzüglich die erforderlichen Schriftstücke („Verzichtserklärung Rheinisch-Bergischer Kreis“) für die weitere Abwicklung der Stadt Leverkusen zu übermitteln.


Weiteres Verfahren:
Der RBK hat am 31.03.2015 – 13:21 Uhr via Fax die entsprechende Verzichtserklärung übermittelt. Das entsprechende Schreiben zur Einleitung des weiteren Verfahrens ist unverzüglich an die Bezirksregierung übermittelt worden.
Das weitere Verfahren wird durch den Fachbereich Straßenverkehr jeweils eng begleitet.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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