Die SPD spricht sich mit folgendem Antrrag für die Rücknahme der Grundsteuererhöhung aus:
"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am kommenden Montag, den 1. Dezember 2014, setzen zu lassen:
1. Die von der Mehrheit des Rates am 30. September 2014 beschlossene zweckgebundene Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes um 10 v.H. ab 1. Januar 2015 wird zurückgenommen.
2. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird deshalb mit Wirkung zum 01.01.2015 wieder um 10 Prozentpunkte verringert und beträgt unverändert 590 v.H. Die beigefügte Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Festsetzung des Steuerhebesatzes für die Grundsteuer B wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung:
Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht den 53 kreisfreien Städten und Kreisen die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit durch ein eigenes Förderprogramm und stellt dafür in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils rund 48 Millionen Euro zur Verfügung.
Leverkusen erhält aus diesem Programm als Personalkostenzuschuss jährlich einen Betrag von 384.091,35 €.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 30. September 2014 – gegen die Stimmen u.a. der SPD-Fraktion zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit eine zweckgebundene Erhöhung der Grundsteuer B um 10 Prozentpunkte vorgenommen. Sie bedeutet einen zusätzlichen Ertrag von jährlich 650.000 €.
Da der Zweck dieser umstrittenen Grundsteuererhöhung nunmehr zu einem überwiegenden Teil entfallen ist, kann auch die Erhöhung der Grundsteuer zurückgenommen werden.
Sollte sich im Laufe des Jahres 2015 immer noch eine Deckungslücke für die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit ergeben, weil sich z.B. der Bund weiterhin einer dauerhaften Mitfinanzierung verweigert, kann darauf ggfs. mit dem Haushalt 2016 reagiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Peter Ippolito Fraktionsvorsitzender | gez. Eva Lux MdL Ratsfrau | gez. Uwe Richrath Ratsherr" |
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