Eva Lux, MdL: „Nachdem sich der Bund als zuständiger Kostenträger für die Schulsozialarbeit nach Bildungs-und Teilhabegesetz einer Fortführung der bis zum Jahr 2013 begrenzten Zahlung verweigerte, wird das Land Nordrhein-Westfalen den 53 kreisfreien Städten und Kreisen die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit durch ein eigenes Förderprogramm ermöglichen“.
Für die kommenden Jahre 2015-2017 werden dafür jeweils rund 48 Millionen Euro zur Verfügung stellt.
Leverkusen erhält aus diesem Programm 384.091,35 €. Das Land übernimmt damit 80% der Kosten für die Schulsozialarbeiter.
Die Zielgruppe des Förderprogramms sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund sozialer Benachteiligungen nur unzureichende Chancen auf Bildung und Teilhabe besitzen.
Die im Programm einzusetzenden Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sind sowohl an Grundschulen als auch an weiterführenden Schulen (insbesondere Haupt-und Förderschulen) einzusetzen. Das soziale Umfeld der Schulen soll ausdrücklich miteinbezogen werden. Es sind solche Schulen auszuwählen, in denen das Schulleben und das Umfeld der Schulen durch schwierige soziale Strukturen geprägt werden.
Die Förderung des Landes erfolgt als Personalkostenzuschuss.
Dabei geht die Landesregierung von den tatsächlichen Bedürfnissen in den kreisfreien Städten und Kreisen aus, die sich in den Ergebnissen einer Abfrage der LAG Schulsozialarbeit darstellen.
„Wir werden uns auch weiter dafür einsetzen, dass der Bund seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber den Kommunen bei wichtigen Maßnahmenfür Kinder aus sozial benachteiligten Familien nachkommt“, so Eva Lux, „bis dahin beweist die rot-grüne Landesregierung einmal mehr, dass sie verlässlicher Partner der Kommunen ist.“
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