Lebensmittelüberwachung und Veterinäramt: TÜV-zertifizierte Qualität


Archivmeldung aus dem Jahr 2014
Veröffentlicht: 24.07.2014 // Quelle: Stadtverwaltung

Alle drei Jahre müssen die städtische Lebensmittelaufsicht und das Veterinäramt durch den TÜV. Gerade wurde diesen städtischen Bereichen, die für die Qualität der Lebensmittel und das Wohl der Tiere vor Ort verantwortlich sind, wieder ihre einwandfreie Arbeitsweise testiert. Seit 2008 arbeiten das Leverkusener Veterinäramt und die Lebensmittelüberwachung der Stadt im Verbund mit den Städten Mülheim an der Ruhr und Hagen zusammen. Seitdem wird der Arbeitsprozess der Fachbereiche regelmäßig vom TÜV Nord überprüft und zertifiziert. Durchweg die Note 1 bis 2 erhielten jetzt alle angeschlossenen Einrichtungen und damit auch die Leverkusener Fachbereiche.

Im Juni waren die Fachleute des TÜV Nord fast drei Tage vor Ort und nahmen vor allem die Dokumentation und interkommunale Vergleichbarkeit der Prozesse und Arbeitsergebnisse unter die Lupe. In Leverkusen wurde außerdem die Begehung einer Tierheilpraxis begleitet und die dazu notwendige Vor- und Nachbereitung eingesehen und für einwandfrei befunden.

Sowohl die Lebensmittelüberwachung als auch das Veterinäramt kontrollieren die Lebensmittelherstellung und Vermarktung im Interesse der Verbraucher:

Entsprechende Ziele des Qualitätsmanagements haben die Städte Leverkusen, Mülheim an der Ruhr und Hagen schon 2008 für die Zusammenarbeit im Verbund festgelegt:
• Verbraucherschutz vornehmlich vor gesundheitlichen Gefahren aber auch vor Irreführung und Täuschung
• Beratung der Erzeuger, Hersteller, Landwirte, Tierärzte, Tierhalter, Händler und Verbraucher
• Tiergesundheit, also Kontrolle des Gesundheitszustandes, der Haltung und der Versorgung der Tiere
• Tierschutz vor Schmerzen, Leiden und Schäden
• Überprüfung der Wege der Tiere und Lebensmittel vom landwirtschaftlichen Betrieb zum Verbraucher, der Tierhaltung und des Tierverkehrs (auch Überlandtransporte)
• Gefahrenabwehr. Bei Bedrohung von Mensch oder Tier, greifen die Behörden ein, informieren und warnen. Tierseuchenkrisenmanagement.

In Leverkusen ist der Fachbereich Recht und Ordnung für die Lebensmittelüberwachung zuständig. Er arbeitet eng mit der Veterinärmedizin zusammen - daher auch die gemeinsame Zertifizierung. Denn bevor Fleisch in die Lebensmittelkette gelangt, wird es in speziellen Untersuchungen auf seine gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft. Außerdem kontrolliert die amtliche Futtermittelüberwachung des Veterinäramtes die Herstellung, den Handel und den Einsatz von Futtermitteln.

Das Überwachungsteam des Fachbereichs Recht und Ordnung besteht aus fünf Lebensmittelkontrolleuren und einer veterinärmedizinischen Sachverständigen. Kontrolliert werden Herstellerbetriebe (zum Beispiel Bäcker, Eishersteller, Metzger), Lebensmittelhandelsbetriebe (Groß -und Einzelhandel) und Gastronomiebetriebe. Dazu kommen Firmenkantinen und Küchen von Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheime. Überwacht werden auch Markt- und Imbissstände sowie Lebensmitteltransporte. Das Lebensmittelkontrollteam ist für über 1.300 Leverkusener Betriebe zuständig und führt täglich im gesamten Stadtgebiet Kontrollen durch. Die Proben werden in erster Linie vom CVUA (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt) Rheinland aber auch von anderen amtlichen Untersuchungsinstituten untersucht.

Darüber hinaus haben die vier Tierärzte des Veterinäramtes neben dem gesundheitlichen Verbraucherschutz noch weitere Schwerpunkte. Kontrolliert werden alle Tierhalter, also auch private Tierhaltungen, Zuchten (von Pferden über Tauben bis Reptilien) und gewerbliche Tierhaltungen. Zu diesen Aufgaben kommen die Arzneimittelüberwachung, die Futtermittelüberprüfung, die Ein- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten und die Beseitigung von toten Tieren und Tiererzeugnissen.

Alle Aufgaben beider Fachbereiche sind in der Auditierung des TÜV Nord zertifiziert worden. Die Pflicht der Kommunen eine Qualitätssicherung in der Lebensmittelüberwachung zu installieren, geht zurück auf die EU-Verordnung „(EG) Nr. 882/2004 vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz“.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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