Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen gilt fort


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 30.10.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Die ab dem 02. November 2020 gültige CoronaSchVO sieht vor, dass die Gesundheitsämter eine Anordnung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch in Fußgängerzonen treffen können, wenn in diesen Fußgängerzonen mit einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass untereinander der Mindestabstand von 1,5m nicht mehr eingehalten werden kann. In Leverkusen gilt dies vor allem für die Fußgängerzonen Wiesdorf (Zentrum), Opladen und Schlebusch. Aus diesem Grund wird dort auch weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten. Die entsprechende Regelung wird mit der beigefügten Allgemeinverfügung fortgesetzt, die ab dem 02. November 2020 gilt.



In einer Pressekonferenz am Mittag gaben die Stadtverwaltung und die Krankenhäuser bekannt, daß
- letzte Woche 330 Personen in den Fußgängerzonen ohne Maske angetroffen wurden, von den 329 mündlich verwarnt wurden
- 2.894 Personen in Leverkusen in Quarantäne sind
- in den letzten Wochen ca. 3000 Personen durch Malteser, Synlab und Kliniken getestet wurden
- 40 Personen an der Kontaktnachverfolgung arbeiten. Durch die erfolgte Erhöhung der Mitarbeiterzahl soll die Geschwindigkeit der Nachverfolgung verbessert werden
- 20 Personen sind im Klinikum in Behandlung, 7 bei der der K-Plus-Gruppe
- Die Stadt hat Problematik der Obdachlosen (Schlafsaal Flerser-Bunker) "im Blick". Genaueres ließ sie sich nicht entlocken.
- Die Spielplätze bleiben weiterhin offen.
- Kindergärtnerin tragen in der nächsten Woche Masken, Lehrer müssen dies allerdings nicht tun (Landes-Bedienstete)
- Mannschaftssport sind im Verein untersagt, nicht aber der Schulsport.
Ort aus dem Stadtführer: Wiesdorf, Klinikum
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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