Erster Corona-Fall im Kindergarten


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 20.08.2020 // Quelle: Stadtelternrat

Erstmals ist eine Kita in Leverkusen wegen einer bestätigten Covid-19-Infektion geschlossen worden. Die Warnung des Stadtelternrats bestätigte sich, dass bei offenen Betreuungskonzepten sehr schnell gesamte Einrichtungen geschlossen werden. Klare Regeln zum Umgang mit Personal mit Symptomen fehlen. Eltern haben wegen der Schließung der Kita einen Entschädigungsanspruch.

Das Montessori-Kinderhaus der katholischen Kirchengemeinde St. Remigius wurde nach einem positiven Testergebnis einer Mitarbeitenden am Dienstag geschlossen. Oliver Ding, Vorsitzender des Stadtelternrats, kommentiert die Umstände der Schließung: "Die Meldungen darüber, ob die Mitarbeitende Symptome hatte oder nicht, gehen auseinander. Laut Radio Leverkusen habe die Mitarbeitende leichte Erkältungssymptome angegeben, laut Leverkusener Anzeiger nicht. Es wäre jedoch in einer Pandemie fahrlässig, mit Symptomen arbeiten zu gehen. Ob dies in diesem Fall passiert ist, bleibt unklar. Die Landesregierung hat in ihrer "Handreichung für die Kindertagesbetreuung in einem eingeschränkten Regelbetrieb nach Maßgaben des Infektionsschutzes aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie" mit Gültigkeit bis zum 31. August 2020 festgehalten, dass Beschäftige bzw. Kindertagespflegepersonen die Tätigkeit nicht aufnehmen dürfen, wenn diese Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen. Dass für die Rückkehr zum vermeintlichen Regelbetrieb weiterhin hygienische Grundlagen einzuhalten sind, die Handreichung aber nicht aktualisiert wurde, ist in diesem Zusammenhang nicht hilfreich. Wenn Kinder bei jeglichen Symptomen den Kindergarten nicht betreten dürfen, was jedes Naselaufen zu einem Drama werden lässt, muss dies weiterhin auch für Personal gelten."

Der Stadtelternrat hatte bereits am 9. August 2020 vor Durchmischung durch offene Betreuungskonzepte gewarnt. Obwohl es im Montessori-Kinderhaus zwei Gruppen gibt, eine für Unterdreijährige, eine für Überdreijährige, wurden die Kinder gemeinsam betreut. Durch diese Durchmischung gab es keine Nachvollziehbarkeit der sozialen Kontakte, was dazu führt, dass alle Kinder als Kontaktperson 1 gelten und für 14 Tage unter Quarantäne stehen. Dies ist unabhängig davon, ob sie sich tatsächlich angesteckt haben oder Symptome zeigen, dass aufgrund der Inkubationszeit der Erkrankung ist kein vorzeitiges Ende der Quarantäne möglich.

Sandra Quell vom Stadtelternrat weist die Erziehungsberechtigten auf den bestehenden Entschädigungsanspruch hin: "Nach §56 Absatz 1a IfSG steht der Erziehungsperson Entschädigung zu, wenn sie durch die Betreuung ihres Kindes aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung oder durch die Pflege ihres Kindes mit Behinderungen, das auf Hilfe angewiesen ist aufgrund der Schließung einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen nicht arbeiten kann und deshalb einen Verdienstausfall erleidet. Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens und ist auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2.016 Euro begrenzt."


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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