Fachbereich Soziales öffnet ab 15. Juni schrittweise wieder für Publikum


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 09.06.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Im Fachbereich Soziales war corona-bedingt in den vergangenen Wochen und Monaten nur ein erheblich eingeschränkter Publikumsverkehr möglich. Ab dem 15. Juni sind die Abteilungen des Fachbereichs Soziales nun wieder zu teilweise erweiterten Öffnungszeiten zu erreichen.

Die Leistungsbereiche öffnen ab dem 15. Juni 2020 schrittweise wieder für den Publikumsverkehr, um eine persönliche Beratung rund um Sozialhilfeleistungen zu ermöglichen. Ein Sicherheitsdienst steuert den geregelten Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden. In den Verwaltungsgebäuden gilt wie gehabt die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase, wozu auch Schals, Tücher oder selbst genähte Masken verwendet werden können.

Die Leistungsbereiche bieten in der Regel erweiterte Servicezeiten, um das Besucheraufkommen zu entzerren. Trotzdem ist mit einem erhöhten Besucheraufkommen zu rechnen.

Daher werden Bürgerinnen und Bürger weiterhin gebeten, von der Möglichkeit, Anträge und Unterlagen per Post oder E-Mail einzureichen oder Anträge online zu stellen (Wohngeld), Gebrauch zu machen.

Es ist daher sinnvoll, sich zunächst an die jeweils zuständige Sachbearbeiterin bzw. den Sachbearbeiter zu wenden oder sich bei den unten aufgeführten Telefonnummern zu melden. Sofern eine persönliche Vorsprache – in dringenden und wichtigen Fällen – dennoch notwendig ist, steht der Fachbereich Soziales zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Wohngeld:
Mo.-Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mo.-Mi. 14:00 Uhr - 15:30 Uhr (neu)
Do. 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Die erweiterten Öffnungszeiten gelten zunächst für vier Wochen (bis zum 10.07.2020)

Die Antragstellung kann grundsätzlich online unter https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW erfolgen.
Ferner ist eine formlose Antragstellung per E-Mail an 50@stadt.leverkusen.de möglich.

Telefonisch können Anliegen zum Wohngeld unter der Telefonnummer 0214/406-6441 geklärt werden.


Grundsicherung SGB XII:
Mo.-Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mo.-Do. 14:00 Uhr - 15:30 Uhr (neu)

Die erweiterten Öffnungszeiten gelten zunächst für vier Wochen (bis zum 10.07.2020).
Telefonisch können Anliegen zur Grundsicherung unter der Telefonnummer 0214/406-5401 geklärt bzw. Termine zur Vorsprache vereinbart werden.

Asyl:
Mo.-Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mo.-Do. 14:00 Uhr - 15:30 Uhr (neu)

Die geänderten Öffnungszeiten gelten zunächst für vier Wochen (bis zum 10.07.2020).
Telefonisch können Anliegen zum Asylbewerberleistungsgesetz unter der Telefonnummer 0214/406-5401 geklärt werden bzw. Termine zur Vorsprache vereinbart werden.

Bildung und Teilhabe:
Mo. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. und Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr


„Hilfen innerhalb von Einrichtungen“
Der Leistungsbereich „Hilfen innerhalb von Einrichtungen“ ist nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung geöffnet.

Elterngeld, Schwerbehindertenangelegenheiten, vorbeugende Obdachlosigkeit sowie Eingliederungshilfe
Für die Leistungsbereiche Elterngeld, Schwerbehindertenangelegenheiten, vorbeugende Obdachlosigkeit sowie Eingliederungshilfe ist wie üblich eine individuelle telefonische Terminvergabe möglich.

- Wohnungsnotfälle/Vorbeugende Obdachlosenhilfe (Tel. 0214-406-5036)
- Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben (Tel. 0214-406-5063)
- Eingliederungshilfe (Tel. 0214-406-5064)
- Sachgebiet Schwerbehindertenrecht (Tel. 0214-406-5032)
- Elterngeldstelle (Tel. 0214-406-5030)


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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