Eindämmung von Corona: Stadt verfügt einschränkende Maßnahmen zum 1. Mai


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 27.04.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Um eine schnelle Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, gelten gemäß Coronaschutzverordnung des Landes NRW nach wie vor strenge Auflagen.
So ist es aktuell verboten, sich gemeinsam mit mehr als zwei Personen – ausgenommen Angehörige, Lebenspartner bzw. Personen, die zusammen wohnen - im öffentlichen Raum aufzuhalten. Auch Veranstaltungen sowie das Picknicken und das Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen sind untersagt.

Da der Kommunale Ordnungsdienst in den vergangenen Tagen vermehrt Ansammlungen von Personen auflösen musste, hat sich der städtische Krisenstab entschieden, vorsorglich für das kommende Maiwochenende (Donnerstag, 30. April bis einschließlich Sonntag, 3. Mai) ganztägig für das gesamte Stadtgebiet Leverkusen auf allen öffentlichen Flächen (Straßen, Wegen, Plätzen, Parks, Wäldern usw.) weitere einschränkende Maßnahmen anzuordnen.

So gilt während des gesamten Zeitraumes ein Alkoholverbot; auch das Mitführen von Bollerwagen, Handkarren und ähnlichem ist untersagt. Gleiches gilt für die Nutzung von Musikanlagen.

Dahinter steht die Sorge, dass sich zum 1. Mai bzw. dem anschließenden Wochenende unbeeindruckt vom Pandemiegeschehen größere Personengruppen bilden und entsprechend „ausgerüstet“ durch das Stadtgebiet ziehen.

Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei werden die Einhaltung der Auflagen kontrollieren. Bei Verstößen muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden.


Anmerkungen der FDP zur neuen Allgemeinverfügung - FDP meldete sich bereits vor der Pressestelle
FDP Leverkusen entsetzt über Gängelung durch den OB


Die FDP Leverkusen hat die neue Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Stadt Leverkusen, Uwe Richrath, mit großem Erstaunen zur Kenntnis genommen. Die FDP-Kreisvorsitzende Petra Franke ist entsetzt: „Diese Einschränkung hat eine ganz neue Qualität. Ich bin entsetzt darüber, wie hier Freiheitsrechte mit Füßen getreten werden. Alkoholverbot, Bollerwagenverbot und Musikverbot im Alleingang der Verwaltung durchzusetzen - ohne jegliche Beteiligung der politisch gewählten Vertreter - ist absolut unangemessen. Diese Verfügung ist keine adäquate Maßnahme zum Gesundheitsschutz sondern Gängelung!“

In einer Allgemeinverfügung hatte der Oberbürgermeister am 27. April 2020 den Verzehr von Alkohol, das Mitführen von Bollerwagen oder Handkarren, sowie das Abspielen von Musik oder Nutzen von Instrumenten auf allen öffentlichen Flächen vom 30. April bis 3. Mai verboten. Begründet wurde das mit „drastisch steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Tagen“ sowie Erfahrungen der letzten Jahre, nach denen am 1. Mai und den anschließenden freien Tagen „in nicht unerheblichem Maße alkoholische Getränke verzehrt“ und Bollerwagen zum Transport mitgeführt würden.

„Natürlich ist es absolut richtig, in diesem Jahr auf das gemeinsame Feiern in den Mai, Touren mit mehreren Personen und erst recht auf Alkoholexzesse zu verzichten,“ unterstreicht Petra Franke. „Das ist aber noch lange kein Grund, Straßenmusikern das Spielen zu verbieten, dem Zeitungsjungen seinen Handkarren abzunehmen oder Jugendlichen und Joggern das Handy abzuknöpfen, bloß weil sie unterwegs Musik hören.“

Die FDP Leverkusen wendet sich daher auch in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister [der aber nicht an die Presse geschickt wurde) mit der Bitte, die Verfügung zu überdenken und zurückzunehmen. Insbesondere aufgrund des bereits bestehenden Kontakt-, Versammlungs- und Grillverbotes gibt es aus Sicht der Freien Demokraten keinen weiteren Handlungsbedarf, da ein Zusammentreffen von mehr als zwei Personen schon jetzt untersagt ist. „Der OB sollte hier dringend eine Kehrtwende machen,“ so Franke abschließend.


Auch Aufbruch Leverkusen meldete sich später per Presseerklärung
Uwe Richrath tritt mit seiner heutigen Allgemeinverfügung die Freiheitsrechte der Bürger mit Füssen


Der „Aufbruch Leverkusen“ zeigt sich mehr als befremdet über die heutige Allgemeinverfügung von Oberbürgermeister Uwe Richrath (SPD).

In seiner aktuellen Allgemeinverfügung hat Uwe Richrath den Verzehr von Alkohol, das Mitführen von Bollerwagen oder Handkarren sowie das Abspielen von Musik oder das Nutzen von Instrumenten auf allen öffentlichen Flächen in Leverkusen vom 30. April bis zum 3. Mai 2020 verboten.

Hierzu erklärt der Oberbürgermeisterkandidat des „Aufbruch Leverkusen“ Markus Beisicht:
„Mit dieser Allgemeinverfügung greift Richrath völlig unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte der Leverkusener Bürger ein. Zudem ist es mehr als befremdlich, dass bei solchen Verfügungen die politisch gewählten Vertreter weder beteiligt noch wenigstens angehört werden. Für mich stellt die aktuelle Allgemeinverfügung von Richrath eine reine Gängelung der Bürger dar. Sie dient keineswegs primär dem Gesundheitsschutz! Zudem dürfte die Allgemeinverfügung schon aufgrund des bestehenden Kontakt- und Versammlungsverbotes völlig überflüssig sein! Der „Aufbruch Leverkusen“ behält sich ausdrücklich vor gegen die Allgemeinverfügung von Uwe Richrath gerichtlich vorzugehen.“
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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