Straßen.NRW: Vorauszahlungen für Baufirmen


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 26.03.2020 // Quelle: Straßen.NRW

Um die Liquidität der Baufirmen zu sichern, plant Straßen.NRW jetzt auch, Vorauszahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen zu zahlen. "Ziel ist es, den Firmen Sicherheit zu geben und verlässlich miteinander umzugehen", erläuterte Straßen.NRW-Direktorin Elfriede Sauerwein-Braksiek das Vorgehen und orientiert sich damit an einem Rundschreiben des Bundesverkehrsministeriums aus dieser Woche. Vorauszahlungen sind gegen Bürgschaft möglich, sofern ein vertraglich vereinbartes Leistungssoll größer ist als die vorauszuzahlende Summe.

"Noch ist es nicht zu größeren Problemen auf unseren Baustellen gekommen, und wir würden natürlich gerne die verkehrsärmere Zeit nutzen, soviel zu schaffen wie möglich", so Sauerwein-Braksiek. Dazu gehöre auch, bei den sonst strengen Terminvorgaben angepasst zu reagieren, auf Vertragsstrafen zu verzichten, wenn Verzögerungen offensichtlich aus Gründen der Corona-Krise passieren, und auf den Baustellen ein partnerschaftliches Risikomanagement zu betreiben.

"Wir haben natürlich nach wie vor ein Interesse daran, unsere großen Aufgaben auf den Straßen zu bewältigen, und die Firmen wünschen sich ein hohes Maß an Freiräumen, auch für einen flexiblen Umgang mit den Nachunternehmern, damit die Projekte nicht ins Stocken geraten", sagt die Straßen.NRW-Chefin. Sie sicherte zu, dass weiterhin Baumaßnahmen ausgeschrieben und Aufträge vergeben würden. Die Regelung gilt bei Straßen.NRW für Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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