Auch die Bereiche Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle im Fachbereich Bürger und Straßenverkehr der Stadtverwaltung müssen angesichts der augenblicklichen Lage ihre Aufgaben inzwischen nach Dringlichkeit abarbeiten. Daher gelten bis auf Weiteres folgende Regelungen:
Führerscheinstelle:
Persönliche Vorsprachen sind nur für folgenden Anliegen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Verlängerung der Fahrerlaubnis
Fahrerkarten
Personenbeförderungsscheine
Abholungen für Personen, die durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachweisen können, dass der Führerschein im Interesse der Öffentlichkeit notwendig ist (besonders für Personal aus dem medizinischen Sektor)
Termine für die oben genannten Anliegen können über die Durchwahl 0214 – 406 – 3694 oder online über fuehrerscheinstelle@stadt.leverkusen.de angefragt werden.
Zulassungsstelle:
In der Zulassungsstelle werden nur noch folgenden Zulassungen bearbeitet:
Für Halter, die in sozialen Berufen, im Gesundheitswesen oder Transport von unentbehrlichen Gütern arbeiten (z.B. Krankenhaus, Ärzte, Lebensmitteltransporte etc.). Die Halter müssen entweder einen Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen oder für bei Angehörigen von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei eine Kopie des Dienstausweises.
Fahrzeuge, die zur Aufrechterhaltung des Warentransportes unabdingbar sind (z.B. Lebensmittel, Baustoffe etc.) Zur Zulassung muss ein entsprechender Nachweis über die Gewerbetätigkeit vorgelegt werden.
Termine für die oben genannten Anliegen können über die Durchwahl 0214 – 406 – 3697 vereinbart werden.