Informationsbörse zum Betreuungsrecht am 04.04.2019


Archivmeldung aus dem Jahr 2019
Veröffentlicht: 27.03.2019 // Quelle: Diakonisches Werk

Drei Wochen Südfrankreich – die Vorfreude von Ehepaar Kramer auf den Urlaub war groß. Doch beim Auffahren auf die Autobahn fuhr ein LKW von hinten auf. Herbert Kramer wurde schwer verletzt, er musste ins Koma versetzt werden. Als eine Operation anstand, fiel Greta Kramer aus allen Wolken. Als Ehefrau – das dachte sie zumindest bisher – sei sie befugt, für ihren Mann die Einwilligung zur Operation zu geben.
Da aber keine Vollmacht vorlag, mussten die Ärzte die Zustimmung per Eilentscheidung beim Gericht beantragen.
Das Gericht kann einen vorläufigen Betreuer bestellen. Zwar sucht das Gericht bei den Familienangehörigen nach einem Betreuer, doch es ist ein Irrglaube, dass die Ehefrau bzw. der Ehemann automatisch bevollmächtigt ist.
Mit der Informationsbörse rund um das Betreuungsrecht wollen die Leverkusener Fachleute über das Thema informieren und Menschen motivieren, sich frühzeitig zu überlegen, wer für sie bestimmen soll, wenn man sich nicht mehr selbst äußern kann.

Themen:
• Betreuungsrecht - Rechte und Pflichten
• Vorsorgemöglichkeiten
• Pflegegesetz
• Bundesteilhabegesetz (BTHG)
• Informationen für ehrenamtliche Betreuer
• Informationen für Betreute


Eine Kooperationsveranstaltung von:
Betreuungsstelle der Stadt Leverkusen
Pflegeberatung der Stadt Leverkusen
Betreuungsgericht Leverkusen
Lebenshilfe Leverkusen e.V.
Diakonisches Werk des Kirchenkreises Leverkusen
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Leverkusen
Sozialdienst katholischer Männer e.V. Leverkusen


Informationsbörse im Foyer des Verwaltungsgebäudes der Stadt Leverkusen
am 04.04.2019
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Goetheplatz 1-4
51379 Leverkusen- Opladen


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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