Anfrage des Stadtelternrates zur Kinderbetreuung wirft Fragen auf


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 27.03.2018 // Quelle: Stadtelternrat

Der Stadtelternrat Leverkusen nimmt die Antwort der Stadtverwaltung auf seine Anfrage zum realen Betreuungsbedarf in Leverkusen zur Kenntnis. Einige konkrete Zahlen fehlen.

Der Stadtelternrat stellte im Dezember eine Anfrage zum Betreuungsbedarf in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Ziel war es zu ermitteln, welcher reale Bedarf in Leverkusen in der Kindertagesbetreuung vorliegt. Da sich alle Leverkusener Eltern für einen Kitaplatz in das Online-Vormerkportal „Kitaplaner“ eintragen müssen, das die Stadt Leverkusen 2016 [eigentlich 12/2015] eingeführt hat, erwartete der SER, dass sich die erfragten Zahlen leicht aus dem System filtern lassen würden. Der Kitaplaner wird vom Fachbereich Kinder und Jugend explizit als „Instrument der Bedarfsplanung“ beschrieben, jedoch offensichtlich nicht zur Ermittlung des Bedarfs herangezogen. Die Software wird laut der Verwaltung nicht für statistische Zwecke genutzt, obwohl ein Modul dafür verfügbar ist.

Irina Prüm, Vorsitzende des Stadtelternrates, kommentiert: „Wie stellt man den realen Bedarf für Kitaplätze fest, wenn man nicht die Anzahl der Kinder kennt, für die ein Kita-Betreuungsplatz gewünscht wurde? Wo und wie wird dieser Bedarf für Leverkusen zentral ermittelt, wenn nicht im Kitaplaner? Einen Platzbedarf in der Tagespflege meldet man derzeit beim Jugendamt an: Wer kennt denn die Zahlen, wie viele Plätze mit welchen Stundenkontingenten wir in diesem Bereich benötigen? Wie viele Tagespflege-Plätze mit welchen Betreuungsstunden gibt es überhaupt, und wo befinden sich diese in Leverkusen genau? Zwischen den politisch festgelegten Betreuungsquoten (42% U3 und 100% Ü3) und dem realen Bedarf besteht eventuell ein großer Unterschied.“

Die 42%-Quote wurde bereits im Kitajahr 2017/18 überschritten, und wenn man den Bevölkerungsprognosen Glauben schenkt, werden die angestrebten 100% im Ü3-Bereich auch mit den in 2019 fertiggestellten Kitas nicht erreicht. Laut einer Publikation des Bundesfamilienministeriums von 2016 liegt der elterliche Betreuungswunsch bei Einjährigen bundesweit bei 59,7%, bei Zweijährigen sogar bei 77,1%. Die in Leverkusen festgelegte U3-Quote scheint dem Bedarf also nicht mehr zu entsprechen. Auch die Quote im Ü3-Bereich zu erreichen ist weiterhin eine Herausforderung, was die insgesamt große Anzahl an gestellten Rechtsansprüchen verdeutlicht.

Spätestens seitdem der Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten vollendeten Lebensjahr 2013 gesetzlich geregelt wurde, herrscht in Leverkusen ein Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter 6 Jahren. Eine deutliche Besserung ist in den nächsten Jahren nicht abzusehen. „Wie auch“, fragt der Stadtelternrat, „wenn nicht einmal klar ist, wie viele Plätze in Leverkusen benötigt werden? Die Dramen für Familien, die aus dem Platzmangel entstehen, hört und liest der Stadtelternrat täglich (https://stadtelternratleverkusenblog.wordpress.com). Unser erklärtes Ziel ist es daher, dass der reale Betreuungsbedarf ermittelt wird. Daraus muss eine konkrete Ausbauplanung entstehen und mittelfristig in Leverkusen ausreichend Betreuungsplätze in guter Qualität zur Verfügung gestellt werden.“

In Deutschland regelt § 80 des 8. Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) die Jugendhilfeplanung, unter die auch die Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege fällt. Demnach ist der Bestand an Betreuungsplätzen festzustellen, der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten zu ermitteln und sind die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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