Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) bietet Psychosoziale Prozessbegleitung

Zertifikat vom NRW Justizministerium: Anna Schälte und Sabrina Steffens sind Psychosoziale Begleiterinnen

Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 11.07.2017 // Quelle: SKF

Seit dem 1. Januar 2017 ist in NRW im Rahmen des 3. Opferschutzgesetzes im Strafverfahrensrecht die Möglichkeit einer Psychosozialen Prozessbegleitung verankert. Diese soll besonders belasteten Opfern bestimmter schwerer Straftaten als ein Opferunterstützungsdienst mit dem Ziel emotionaler und psychologischen Beistands im Strafverfahren zur Seite gestellt werden.
Der SkF als Frauenfachverband reagierte auf die neuen Möglichkeiten zur Unterstützung im Bereich des Opferschutzes und ließ die Mitarbeiterinnen Frau Sabrina Steffens und Frau Anna Schälte für den Landgerichtsbezirk Köln zertifizieren. Die an der FH Münster absolvierte Ausbildung beinhaltet ein interdisziplinäres Wissen in Recht, Viktimologie, Psychologie/Psychotraumatologie sowie die Umsetzung einer Psychosozialen Prozessbegleitung in Theorie und Praxis. So können ab sofort Opfer von Gewaltverbrechen über den SkF eine qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens in Anspruch nehmen. Ziel der an die meist minderjährigen Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten gerichteten Betreuungsleistung ist die Reduzierung von psychischer Belastung und die weitgehende Stabilisierung des Opfers, um eine sekundäre Viktimisierung zu vermeiden.
Frauen, Kinder und Jugendliche, die Opfer von beispielsweise häuslicher Gewalt oder von Sexualdelikten geworden sind, wagen einen großen Schritt die an ihnen begangene Straftat öffentlich zu machen. Eine bevorstehende Gerichtsverhandlung ist dabei die nächste schwere Hürde. Hier helfend und unterstützend zur Seite zu stehen ist dem SkF ist ein wichtiges Anliegen. Als zertifizierte Psychosoziale Prozessbegleiterinnen können Frau Schälte und Frau Steffens diese schutzbedürftigen Menschen über den gesamten Zeitraum des Gerichtsprozesses begleiten sowie Verständnis für die Abläufe und die Orientierung im Strafverfahren schaffen.
Die Beiordnung der Psychosozialen Prozessbegleitung erfolgt durch das jeweilige Gericht und ist für die Betroffenen kostenlos. Einen Rechtsanspruch auf Beiordnung haben auf jeden Fall minderjährige Opfer. Bei Erwachsenen muss eine „besondere Schutzbedürftigkeit“ vorliegen beziehungsweise der Fall vorliegen, dass sie ihre Interessen nicht selbstständig wahrnehmen können. Das zuständige Gericht prüft dies, wenn ein Antrag auf Psychosoziale Prozessbegleitung von dem Opfer, auch mit Hilfe des Anwaltes, gestellt wird.
Durch eine Beiordnung kann die Psychosoziale Prozessbegleitung sich während der Vernehmung direkt neben das Opfer in den Zeugenstand setzen. So soll dem Opfer Sicherheit und das Gefühl vermitteln werden, nicht allein gelassen zu sein.

Psychosoziale Prozessbegleitung in Kürze:
Begleitung durch das Strafverfahren (Abläufe, Orientierung)
Besichtigung des Gerichtssaals bei Bedarf
Sichere An-und Abreise zum Gericht, Vermeidung eines Treffens mit dem Täter
Hilfestellungen zur Bewältigung des Alltags
Auf Wunsch Vermittlung von Angeboten von Anwälten, Polizei, Therapeuten, Ärzten, Beratungsstellen etc.

Beinhaltet nicht
Rechtliche Beratung
Therapeutischen Handlungen
Einflussnahme auf den Gerichtsprozess und die Aussage der betroffenen Person

Informationen:
Die stadtweite Betreuung kann im Onlineverzeichnis der Opferschutzseite des Justizministeriums eingesehen werden. Dort sind anerkannte Psychosoziale Prozessbegleiter auch mit örtlichen und sachlichen Tätigkeitsschwerpunkten vermerkt.

www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/psychosoz_prozessbegl/index.php
http://caritas.erzbistum-koeln.de/leverkusen-skf/stress_in_der_familie/psychosoziale-prozessbegleitung


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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