Neuer Mietspiegel für Leverkusen


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 04.04.2017 // Quelle: Stadtverwaltung

Für die Stadt Leverkusen liegt ein neuer Mietspiegel mit Stand vom 1. April 2017 vor. Der derzeitige Mietspiegel mit Stand vom 1. September 2013 verliert damit ab sofort seine Gültigkeit.

Grundlage des neuen Mietspiegels für Leverkusen ist eine repräsentativ angelegte Befragung und wissenschaftliche Auswertung, die von der InWIS Forschung & Beratung GmbH im Auftrag der Stadt Leverkusen durchgeführt wurde. Das Verfahren wurde begleitet vom Arbeitskreis Mietspiegel in Leverkusen, dem der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Leverkusen und Umgebung e.V., der Mieterverein Leverkusen e.V., die Leverkusener Immobilienbörse, der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen und die Stadt Leverkusen angehören. Darüber hinaus standen die WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH, die Vivawest Wohnen GmbH, der Gemeinnützige Bauverein Opladen eG, der Bauverein Bergisches Heim eG und die Wilhelm-Sander-Stiftung dem Projekt unterstützend zur Seite.

Der Mietspiegel ist eine tabellarische Übersicht über die ortsüblichen Wohnungsmieten und gilt als Orientierungshilfe bei der Festsetzung der Miete und bei diesbezüglichen Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern. Zur Einordnung der Wohnlage beinhaltet der neue Mietspiegel erstmals eine entsprechende Karte, die unter www.geoportal.leverkusen.de (Thema „Planen, Bauen und Verkehr“) auf der Internetseite der Stadt Leverkusen eingesehen werden kann. Vor diesem Hintergrund differenziert die Tabelle des Mietspiegels nur noch nach Wohnfläche und Baualtersbereichen. Die Tabellenfelder enthalten neben dem Mittelwert (arithmetisches Mittel) für vergleichbare Objekte jeweils auch Mietspannen (Untergrenze und Obergrenze), wodurch die Streuung der Mieten um den Mittelwert dokumentiert wird.

Im Rahmen der Neufassung des Mietspiegels wurden die bisherigen Baualtersklassen grundlegend überarbeitet und von fünf auf nunmehr sechs Baualtersbereiche erweitert. Wie bisher geht der Mietspiegel von einer „Normalwohnung“ aus, deren Standard in den Erläuterungen zur Mietspiegel-Tabelle beschrieben ist. Für bestimmte Merkmale sind darüber hinaus – je nach Vorhandensein – Zu- und Abschläge angegeben, um die sowohl der jeweilige Tabellenwert als auch die Mietspanne gegebenenfalls zu korrigieren sind. Insgesamt liegen die Mittelwerte abhängig von der Baualtersklasse und der Größe der Wohnung zwischen € 5,38 und € 8,94, jeweils bezogen auf die Nettokaltmiete, also ohne Betriebskosten.

Im Gegensatz zum bisherigen ist der neue Mietspiegel „qualifiziert“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das bedeutet, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde und von den Interessenverbänden der Mieter- bzw. Vermieterseite anerkannt wurde. Er genügt damit den Anforderungen, die an einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d Abs. 1 BGB) gestellt werden. Daher gilt u. a. die Vermutung, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB).

Der Mietspiegel ist ab sofort gegen eine Schutzgebühr von 5,- Euro bei den Geschäftsstellen des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereins und des Mietervereins in Opladen, Kölner Str. 3941, sowie der Stadtverwaltung – im Bürgerbüro, Fr.-Ebert-Platz 1 in Wiesdorf und im Verwaltungsgebäude Miselohestraße in Opladen – zu erwerben. Auch eine Übersendung per Post oder per E-Mail als pdf-Dokument ist gegen Rechnung möglich; Bestellung unter statistik@stadt.leverkusen.de


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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