Verwendung von Landesfördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ für „Lernen im Digitalen Wandel“ darf in Leverkusen nicht infrage gestellt werden


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 10.12.2016 // Quelle: Bernhard Marewski

Es war nur konsequent, dass der Schulausschuss der Stadt Leverkusen jüngst die städtische Verwaltungsvorlage zur >> Teilnahme am Förderprogramm „Gute Schule 2020“ << des Landes Nordrhein-Westfalen korrigierte und die Verwendung der vom Land bereitgestellten Fördermittel in Leverkusen zu einem Drittel für die Unterstützung digitalen Lernens einforderte.

Schließlich verweist die Landesregierung NRW neben der Verwendung der Mittel für baulichen Sanierungs- und Modernisierungsaufwand ausdrücklich auch auf die Förderung der digitalen Infrastruktur.

Zwei Milliarden Euro werden bis zum Jahr 2020 für die kommunale Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Das Land NRW wird dabei für die Kommunen die Tilgungen übernehmen.

Gefördert werden grundsätzlich Investitionen inklusive Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf kommunalen Schulgeländen (mit den dazugehörigen Sportanlagen). Gefördert werden aber genauso Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung von Schulen.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sagte dazu: „Wir wollen schon bis 2020 gute und moderne Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen schaffen. … Denn wenn wir viele kluge Köpfe haben wollen, wenn Inklusion und Integration gelingen sollen, brauchen wir gute Schulen und das bedeutet immer auch eine moderne Schulinfrastruktur. Mit dem Programm "Gute Schule 2020" wollen wir auch den digitalen Aufbruch unserer Schulen vorantreiben, um die Grundlagen für die Zukunft des Lernens in unseren Schulen zu verbessern.“

Mit dieser Förderabsicht einher geht auch das Leitbild „Lernen im Digitalen Wandel“, das die Landesregierung NRW Ende September vorlegte - bundesweit das erste Leitbild einer Landesregierung dieser Art.
Darin werden alle Bereiche der Bildungswege umfasst wie Kitas, Schulen und Hochschulen aber auch die berufliche Aus- und Weiterbildung.
Folgende übergreifende Ziele werden darin benannt: Teilhabe am digitalen Leben, Bildungsqualität, Bildungsgerechtigkeit, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, mehr Fachkräfte für den digitalen Wandel.

Schließlich legte Anfang Dezember die Kultusministerkonferenz mit ihrer Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ ein klares Handlungskonzept für die Gestaltung einer der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit vor.
Das Lernen im Kontext der zunehmenden Digitalisierung von Gesellschaft und Arbeitswelt sowie das kritische Reflektieren darüber werden zu integralen Bestandteilen des Bildungsauftrages.

Digitale Medien halten ein großes Potential zur Entwicklung und zum Einsatz neuer Lehr- und Lernprozesse bereit, sie tragen dazu bei, Schülerinnen und Schüler individuell noch besser zu fördern und damit unsere Anstrengungen für mehr Chancengerechtigkeit durch Bildung zu unterstützen.

Die KMK setzt sich in dem Strategiepapier unter anderem zum Ziel, dass möglichst bis 2021 jeder Schüler jederzeit, wenn es im Unterricht sinnvoll ist, eine "digitale Lernumgebung und einen Zugang zum Internet" nutzen kann. Voraussetzung dafür sei neben der Klärung verschiedener rechtlicher Fragen etwa zum Datenschutz oder zum Urheberrecht vor allem die entsprechende Ausstattung der Schulen.

Bei diesen klaren Aussagen – landauf, landab - zum notwendigen Lernen in einer digital geprägten Gesellschaft muss es mehr als verwundern, dass die Leverkusener Stadtverwaltung nicht von vorneherein „Digitales Lernen“ bei den extra von der NRW-Landesregierung bereitgestellten Mitteln berücksichtigte, sondern die Landesmittel in rein bauliche Maßnahmen stecken wollte.
Bei etlichen Maßnahmen wie z.B. Dach- oder Toilettensanierungen handelt es sich um längst überfällige, liegengebliebene und aufgeschobene Arbeiten der „laufenden Verwaltung“ zur Unterhaltung und zum Erhalt städtischer Immobilien.

Die einheitliche Forderung aller Leverkusener Schulen – unterstützt von allen Leverkusener Schulpolitikern -, bei der Aufstellung der Haushalte 2017 und folgende in angemessener Weise Finanzmittel für „Lernen im digitalen Wandel“ einzustellen, darf nicht infrage gestellt werden, sondern muss Berücksichtigung finden.

Im vorliegenden Falle handelt es sich schließlich nicht um Mittel, die in der Finanzplanung der Stadt „zusätzlich“ z.B. durch Steueraufkommen aufzubringen wären, sondern um die anteilmäßige Verwendung vom Land NRW bereitgestellter Finanzmittel zu „Gute Schule 2020“.


Bernhard Marewski
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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