Abwassersystem Leverkusen

Was Eigentümer bei verstopften Rohren und beschädigten Kanälen wissen müssen

Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 06.09.2016 // Quelle: Roehrbein

Die tägliche Nutzung von Wasser ist in Haushalten eine Selbstverständlichkeit. Dass bei der Abführung des entstandenen Abwassers ein durchdachtes Rohr- und Kanalnetz Höchstleistungen vollbringt, ist den meisten Anwohnern nicht bewusst. Erst wenn durch verstopfte Leitungen oder defekte Abwasserkanäle Probleme auftreten, wird die Bedeutung dieses einwandfrei funktionierenden Systems deutlich. Doch was müssen Grundstücks- und Immobilieneigentümer im Ernstfall beachten? Wer trägt die Kosten und wer darf Sanierungen und Kontrollen der Kanäle durchführen? Die Antworten folgen hier.


Verstopfte Rohre im Eigenheim müssen nicht sein
Für private Rohrleitungen sind Bauherren und Immobilienbesitzer grundsätzlich selbst verantwortlich. Die ordnungsgemäße Nutzung der privaten Entwässerungsanlage ist die Pflicht jedes Grundstückseigentümers. Verstopfe Rohre gehören zu den Problemen, die fast jeden Eigentümer irgendwann treffen und im Ernstfall schnell behoben werden müssen, um die sanitären Anlagen schnellstmöglich wie gewohnt nutzen zu können. Der TÜV-zertifizierte Kanalreinigungsdienst Arei, der unter anderem Rohrreinigungen in Leverkusen durchführt, weist auf einige der häufigsten Ursachen für verstopfte Rohre hin: „Der zu großzügige Umgang mit Toilettenpapier, über die Toilette falsch entsorgte Essensreste oder verklumpte Haare, an denen sich Fette absetzen können.“ Im Idealfall passen Eigentümer ihr Nutzerverhalten entsprechend an, um Verstopfungen vorzubeugen. Während in Toiletten außer dem handelsüblichen Toilettenpapier keine anderen Reinigungsutensilien landen sollten und ein übermäßiges Sparen an Wasser zu vermeiden ist, sollten bei sämtlichen Abflüssen Haare und ähnliches über Siebe aufgefangen werden, bevor diese in die Rohrleitungen gelangen. In Waschbecken, Duschen und Badewannen ist es außerdem ratsam, regelmäßig hoch erhitztes Wasser mit einem ordentlichen Schuss Spülmittel einlaufen zu lassen. Diese Mischung löst fettige Ablagerungen an den Rohren und beugt Ansammlungen von Schmutz vor. Bei der Beauftragung von professionellen Rohrreinigern müssen Verbraucher die Auswahl des Fachmanns sorgfältig treffen. Leider gibt es auch hier einige schwarze Schafe, die mit unseriösen Maßnahmen die Rechnung in die Höhe zu treiben. Vom TÜV zertifizierte Unternehmen sind in der Regel empfehlenswert.

Probleme im öffentlichen Kanalnetz
Über 670 Kilometer ist das öffentliche Kanalnetz der Stadt Leverkusen lang. Der Zugang zu den unterirdischen Kanälen wird über rund 18.000 Schächte gewährleistet. Und obwohl die Leverkusener im Vergleich zum deutschen Durchschnitt pro Kopf weniger Abwasser verursachen, sind Probleme im öffentlichen Kanalsystem nie ausgeschlossen. Verstopfungen und Überlastungen können viele Ursachen haben, im Ernstfall jedoch zu einem Stau in der Wasserabführung führen. Auch ein Ausfall von Pumpwerken der Stadt ist denkbar. Besonders kritisch wird es, wenn Wurzeln von Bäumen die Abwasserkanäle beschädigen. Dies kann soweit gehen, dass eine ordnungsgemäße Abführung des Abwassers unmöglich wird. Wer hier die Kosten für die Reparatur der Kanäle trägt, hängt davon ab, wem der Baum gehört. Handelt es sich um einen städtischen Baum, trägt die Stadt die Verantwortung für die Schäden. Die Stadt wird dann von den Technischen Betrieben Leverkusen AöR vertreten. Der Verfahrensablauf ist in einem solchen Schadensfall klar geregelt und muss folgendermaßen eingehalten werden:
1. Zunächst wird ein Ortstermin vereinbart, um den Schaden zu inspizieren.
2. Anschließend kommt es zur Absprache der weiteren Vorgehensweise.
3. Die Stadt übernimmt die Untersuchungskosten und die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) beauftragen ihren Vertragsunternehmer.
4. Sowohl Ausführung als auch Abrechnung der Maßnahmen werden durch die TBL geregelt.
Sollte es sich stattdessen um einen privaten Baum handeln, muss der Eigentümer einen zugelassenen Unternehmer mit der Beseitigung der Schäden beauftragen und die Kosten tragen. Die TBL haben dazu eine Liste erstellt, die Kontaktdaten zu den entsprechenden Betrieben enthält. Eigentümer müssen auf die Aktualität der Liste achten. Ausschließlich Unternehmen, die auf den aktuellen Listen zu finden sind, dürfen Arbeiten am Kanalnetz im Stadtgebiet Leverkusen durchführen.

Schutz vor Rückstau
Egal ob Starkregen oder defekte Pumpwerke der Stadt: Wurde die Rückstausicherung in Gebäuden falsch positioniert, fehlt diese gänzlich oder ist sie beschädigt, kann das für Immobilien- und Grundstücksbesitzer verheerende Folgen haben. Regen- oder Schmutzwasser, das nicht wie gewohnt abfließt, kann massive Schäden an der Bausubstanz und dem Grundstück auslösen. Verhindert werden derartige Schäden, indem die Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene liegen. Dies muss von baubeaufsichtigenden Experten, Architekten, Fachinstallateuren beziehungsweise den Bauherren und Eigentümern gewährleistet werden. Ist das aus verschiedenen Gründen nicht möglich, müssen automatisierte Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife (DIN EN 12056-4) eingebaut werden. Das gilt unter anderem für Duschen, Toiletten und Waschmaschinen. Bei bestimmten Fällen sind Rückstauverschlüsse (DIN EN 13564) eine Alternative. Weitere wichtige Informationen zum Schutz gegen Rückstau hat die Stadt Leverkusen in einer gemeinsam mit den Technischen Betrieben Leverkusen erarbeiteten Broschüre zusammengefasst.


Achtung Wasserschutzgebiet: Sanierungsmaßnahmen an Hausanschlussleitungen
Müssen Hausanschlussleitungen von Gebäuden in Wasserschutzgebieten saniert werden, ist Vorsicht geboten. Zum Schutz der Umwelt hat die Untere Wasserbehörde (UWB) Leverkusen besondere Vorschriften festgelegt. Beispielsweise sind Flutungs- und Infektionsverfahren bei Sanierungsarbeiten an den Kanälen verboten, wie die folgende Tabelle der UWB zeigt:


Sanierungsmaßnahmen müssen mindestens 14 Tage vor Durchführung mit dem Formular „Anzeige der Sanierung“ schriftlich bei der UWB angemeldet werden. Das Formular steht auf der Internetseite der TBL-Leverkusen zum Download bereit. Um den Schutz der Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten zu gewährleisten, besteht in Nordrhein-Westfalen außerdem die Pflicht für Eigentümer die Kanäle einer Zustands- und Funktionsprüfung zu unterziehen. Welche Sektoren sich in Leverkusen in Wasserschutzgebieten befinden, welche Fristen zum Nachweis dieser Prüfung gelten und welche Dokumente dafür vorgelegt werden müssen, erfahren Grundstücksbesitzer online bei der TBL.
Quellen: Titelbild (pixabay.com / hrohmann), Grafik und Tabelle (tbl-leverkusen.de)


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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