Die zwei Beamten der Berufsfeuerwehr Leverkusen, die schon im August 2015 wegen einer staatsanwaltlichen Ermittlung zum Vorwurf des sexuellen Übergriffs auf eine junge Frau vom Dienst suspendiert worden waren, sind entlassen worden. Zwar war das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln im Oktober 2015 wegen fehlenden Tatnachweises eingestellt worden, die dienstrechtlichen Verfehlungen zogen darüber hinaus ein Disziplinarverfahren nach sich.
Allein indem die beiden Beamten zwei Personen ohne dienstliche Veranlassung im Rettungswagen mitnahmen, haben sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzt. Durch den Missbrauch des Rettungswagen als „Anmachmobil“ ließen die Beamten ihre dienstlichen Verpflichtungen völlig außer Acht, untergruben das Vertrauen der Bevölkerung in einen korrekt und einwandfrei agierenden Rettungsdienst und schädigten daher in ganz erheblichem Maße das Ansehen ihres Dienstherrn.
Im Rahmen des anhängigen Disziplinarverfahrens baten beide Beamten um die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Dem kam die Stadt nach. Dadurch erübrigte sich eine disziplinarrechtliche Entfernung aus dem Dienst. Beide Beamten haben inzwischen ihre Entlassungsurkunden bekommen.